Norderstedt (em) Am Sonntag, 5. November, können die Norderstedter*innen entscheiden: Wer wird neue*r Oberbürgermeister*in in Norderstedt und damit Chef*in von rund 1300 Mitarbeitenden in der Norderstedter Stadtverwaltung?

Stimmberechtigt sind alle, die bereits am Sonntag, 8. Oktober, wählen durften. Eine neue Wahlbenachrichtigung gibt es nicht, denn bereits mit der zuletzt verschickten Wahlbenachrichtigung wurde über das Datum der möglichen Stichwahl informiert. Wer die Wahlbenachrichtigung nicht mehr zur Hand hat, kann sich beim Wählen auch mit einem Ausweisdokument identifizieren lassen. Zuständig ist das Wahllokal, für das der oder die Norderstedter*in bereits für den 8. Oktober eingeteilt wurde. Das gilt auch für Personen, die in den vergangenen Wochen innerhalb Norderstedts umgezogen sind. 

Wer am Wahlsonntag keine Zeit hat oder aus anderen Gründen vorab wählen möchte, kann dies dank Briefwahl bereits jetzt unter anderem im Wahlamt (Galerie, Rathausallee 50) tun. Das Wahlamt hat geöffnet von montags bis dienstags (8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr), mittwochs und freitags (8 bis 12 Uhr), donnerstags (8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr), sowie zusätzlich an den beiden Sonnabenden 14. und 28. Oktober (10 bis 15 Uhr). 

Die schriftliche Beantragung der Briefwahl (auf dem Postweg oder per Mail) ist bis Freitag, 3. November, möglich. Informationen zur Online-Beantragung, die bis zum 1. November möglich ist, finden Sie unter www.norderstedt.de/wahlen (Briefwahl). Personen, die bereits bei der Briefwahlbeantragung zur ersten OB-Wahlrunde eine Vormerkung für die Stichwahl angekreuzt haben, brauchen keinen neuen Antrag stellen. Die Briefwahlunterlagen für die rund 8400 Vormerker*innen werden derzeit verpackt und anschließend versendet.