Norderstedt (em/jj) Mit Kompetenz zum Recht! Die Mandanten der Kanzlei Lotz und Schmidt befinden sich in den besten Händen, wenn es um anwaltliche- oder notarielle Tätigkeiten geht.

Die Kanzlei wurde 1973 durch die Sozien Jürgen Lotz und Hans-Peter Schmidt gegründet. Seit dem Jahre 1996 befindet sich der Sitz der Kanzlei in den Räumlichkeiten in der Rathausallee 31 in Norderstedt-Mitte. Wolfgang Sohst, der die Kanzlei zusammen mit Rechtsanwalt Alexander Bechmann, Rechtsanwalt Heiko Lotz und dem Bürovorsteher Erik Heitmann führt, stieß 1999 dazu. Seit Anfang 2012 verstärkt zusätzlich in Bürogemeinschaft Rechtsanwalt Jörgen Breckwoldt das Team.

Kompetenz-Felder
Traditionell steht Lotz und Schmidt auf zwei Standbeinen: der anwaltlichen Tätigkeit und dem Notariat. Als moderne Kanzlei legen die Experten großen Wert darauf, spezialisierte Fachleute für jedes Rechtsgebiet im Team zu haben. So stehen Fachanwälte für Baurecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht sowie Familienrecht zur Verfügung. Wolfgang Sohst hat sich zudem auf das Erbrecht spezialisiert. Das Tätigkeitsspektrum reicht von der anwaltlichen Vertretung im Prozess über die beratende Tätigkeit sowohl im anwaltlichen, insbesondere aber im notariellen Bereich. „Im Rahmen der beratenden Tätigkeiten können auch Inhouse-Seminare für die von uns vertretenen mittelständischen Unternehmen abgehalten werden“, erklärt Wolfgang Sohst. Die Zielsetzung dieser Beratungen besteht darin, mögliche Rechtstätigkeiten von Anfang an zu vermeiden oder aber, wenn ein Streit bereits besteht, kurzfristig und kostensparend zu einem für die Mandanten guten Ergebnis zu kommen. „Dabei folgt die Vertretung stets in Abstimmung mit unseren Mandanten. Wir legen dabei Wert auf klare Vereinbarungen zu den durch unsere Tätigkeit anfallenden Kosten, damit für Sie stets berechenbar bleibt, was unsere Dienstleistung für Sie kostet, aber auch wert ist“, erklärt Wolfgang Sohst weiter.

Die Leistungen
Egal ob als Notar oder Rechtsanwalt die Fachleute von Lotz und Schmidt stehen ihren Mandanten immer beratend zur Seite, individuell und auf jeden einzelnen zugeschnitten. Dabei sehen sich die Anwälte und Notare als Berater und Dienstleister. Es ist ihnen wichtig, dass sich jeder Mandant bei ihnen gut aufgehoben sowie beraten fühlt. Anwaltliche Tätigkeiten: Die Anwälte von Lotz und Schmidt können ihre Mandanten bundesweit vor allen Amtsgerichten, Landesgerichten und Oberlandesgerichten sowie Fachgerichten, wie zum Beispiel dem Arbeitsgericht, vertreten. Gleichzeitig helfen die Experten bei der Führung der Korrespondenz mit etwaigen Rechtsschutzversicherungen. Neben den prozessualen Tätigkeiten steht die Kanzlei aber auch bei rechtlicher Beratung für beispielsweise das Prüfen eines Vertrages wie Bauverträge zur Verfügung oder sie entwickeln Geschäftsbedingungen für ihre Mandanten. Parallel dazu halten die Fachanwälte auch Fachvorträge und kümmern sich um ausstehende Forderungen, die von der eigenen Inkassoabteilung bearbeitet werden. Notarielle Tätigkeit: Die notarielle Tätigkeit wird in erster Linie durch die Vornahme von Beurkundungen geprägt. Davor steht aber stets die Beratung und die Fertigung individueller Entwürfe in Zusammenarbeit mit den Mandanten. Lotz und Schmidt arbeitet dabei auch gerne mit dem Steuerberater des Mandanten zusammen oder mit dem hauseigenen Kooperationspartner für Steuerfragen die Kanzlei Siebert und Partner. Ein weiterer Beratungsschwerpunkt im Notariat liegt im Erbrecht, wobei die letztwilligen Verfügungen mit den Mandanten umfassend, in Hinblick auf die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten, unter Einbeziehung steuerlicher Fragen besprochen werden. Alle Mitarbeiter im Notariat verfügen über jahrelange Praxis-Erfahrung bei der Abwicklung von Verträgen, auch im Hinblick auf Grundstückskaufverträge. „Selbstverständlich verfügen wir über sämtliche erforderlichen elektronischen Zugänge zu Handelsregister, Register für Testamente bei der Bundesnotarkammer sowie für Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen“, versichert Rechtsanwalt Wolfgang Sohst.

Die Rechtsgebiete
Die Auswahl der Rechtsgebiete, auf welchen die Kanzlei tätig ist, orientiert sich an dem Angebot einer im mittelständischen Bereich tätigen Rechtsanwaltskanzlei.

Arbeitsrecht: Das Arbeitsrecht spielt für jeden im Wirtschaftsleben, sei es nun der Arbeitgeber oder -nehmer, eine zentrale Rolle. Dabei werden die Kategorien Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht und Dienstvertragsrecht abgedeckt.

Bau- und Architektenrecht: Das Fachgebiet des Bau- und Architektenrechtes gliedert sich auf in das öffentliche Baurecht, das private Baurecht und das Architektenrecht. Die zunehmende Anzahl von Rechtsvorschriften, aber insbesondere eine immer mehr wachsende Anzahl von Einzelfallentscheidungen in der Rechtsprechung haben das Bau- und Architektenrecht zu einem eigenen Spezialgebiet der anwaltlichen Tätigkeit werden lassen.

Erbrecht: Das Erbrecht zählt zu den komplexesten Rechtsgebieten überhaupt. Ein hoher Prozentsatz der Tätigkeit von Lotz und Schmidt in diesem Rechtsgebiet spielt sich auf notarieller Ebene ab, wo es insbesondere um die Gestaltung letztwilliger Verfügungen geht.

Ehe- und Familienrecht: Für ein Scheidungsverfahren schreibt der Gesetzgeber das Hinzuziehen mindestens eines Rechtsanwaltes vor. Dies aus gutem Grund: Die zutreffenden Regelungen und deren Voraussetzungen sind äußerst komplex und insbesondere in ihren Folgen für den Laien nur schwer einzuschätzen. Die Kanzlei bietet jedem qualifizierte Antworten auf Fragen zum Unterhalt, der Vermögensauseinandersetzung sowie dem Umgang mit den Kindern.

Gesellschaftsrecht: Der Schwerpunkt des Gesellschaftsrechtes liegt auf der Tätigkeit im gestaltenden Bereich. Damit ist das Entwickeln von Gesellschaftsverträgen beziehungsweise einzelner Vertragsklauseln gemeint.

Grundstücksrecht: Aus juristischer Sicht ist das Grundstücksrecht eigentlich kein eigenes Rechtsgebiet, sondern setzt sich aus verschiedensten Vorschriften zusammen, die im gesamten Zivilrecht verstreut sind. Schon aufgrund der Dienstleistungen des Notariats bilden Fragen zum Grundstücksrecht aber einen wesentlichen Teil des Tätigkeitsfeldes von Lotz und Schmidt.

Dezernat Miet- und Wohnungseigentumsrecht: Mietverhältnisse sind Dauerschuldverhältnisse. Die Vertragsbeziehungen sind daher nicht nur auf ein kurzfristiges oder einmaliges Zusammentreffen angelegt. Die möglichen Streitthemen und Regelungsbedürfnisse im Laufe einer solchen Vertragsbeziehung sind auch aufgrund der zahlreichen gesetzlichen Neuregelungen für eine dauerhafte Streitvermeidung immer komplexer und rechtlich anspruchsvoller geworden.

Verkehrsrecht: Das Rechtsgebiet des Verkehrsrechtes besteht aus zwei Teilgebieten: dem zivilrechtlichen Bereich, insbesondere bei der Abwicklung der Regulierung von Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen. Daneben steht der Bereich der Ordnungswidrigkeiten, klassischerweise ein strafrechtlicher Aspekt. Dabei geht es um die Vertretung der Mandanten in jedweden Verfahren nach Verstößen im Straßenverkehr bis in den strafrechtlichen Bereich hinein, wie zum Beispiel der fahrlässigen Körperverletzung.

Verwaltungsrecht: Jegliche Form von Streitigkeiten mit Behörden beinhaltet das Verwaltungsrecht, ausgenommen ist dabei aber das Strafrecht, welches ein eigenes Fachgebiet behandelt.

Notariat: Die Tätigkeit des Notars unterscheidet sich grundsätzlich von der Tätigkeit des Rechtsanwaltes. Während der Notar sein Amt neutral zugunsten aller Beteiligten ausübt, hat der Rechtsanwalt einseitig die Interessen einer Partei auszuüben. Insoweit wird der Notar hoheitlich, also quasi als Behörde tätig.

„Für jede Angelegenheit haben wir die speziellen Fachleute, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Kommen Sie zu uns, wir helfen Ihnen weiter“, lädt Wolfgang Sohst Interessierte abschließend ein.

Bild, unten: Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Sohst ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.