Norderstedt (em) Als Unterstützung für die ortsansässige Gastronomie erlässt die Stadt Norderstedt die Gebühren für die Sondernutzungserlaubnis für „Außengastronomie“ (Tresen, Tische und Stühle zur Bewirtung vor den Lokalen) im laufenden Jahr. Der Hauptausschuss hatte jüngst einstimmig, bei einer Enthaltung, einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Die Stadt hat nunmehr die Norderstedter Wirtinnen und Wirte über die aktuelle Sachlage informiert. Bis dato haben nur wenige Gastronomiebetriebe die Sondernutzungserlaubnis beantragt, einige wurden bereits genehmigt.

Die Sondernutzungserlaubnis für die „Außengastronomie“ greift nur dort, wo es um öffentlich gewidmete Flächen an Norderstedter „Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten“ geht und vor allem nicht bei der möglichen Nutzung privater Flächen. Wichtiges Kriterium bei der Genehmigung der Aufstellung von Tischen und Stühlen außerhalb der Gastronomiebetriebe ist, wie bisher auch, dass „Sicherheit und Leichtigkeit“ des Verkehrs gewährleistet sind. Dies insbesondere auch mit Blick auf die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrenden.

Betreiberinnen und Betreiber Norderstedter Gastronomiebetriebe, die Fragen zu diesem Thema haben, können sich unter der Rufnummer 040/ 535 95 132 beim Ordnungsamt der Stadt melden.