Norderstedt (em) Auf eine Anfrage des Stadtmagazins zu einem Statement zum Urteil in Sachen Strandhaus Norderstedt GmbH erklärt der Pressesprecher der Stadt Norderstedt Bernd-Olaf Struppek Folgendes:

„Bitte richten Sie alle Anfragen zum Thema „Strandhaus“ an die Werkleitung der Stadtwerke Norderstedt.

Alle Verträge, in denen es um die gastronomischen Einrichtungen beziehungsweise Angebote im Norderstedter Stadtpark geht, sind von den Stadtwerken beziehungsweise von der Stadtpark Norderstedt GmbH abgeschlossen worden.“