Norderstedt (em) Gemäß der neuen Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die ab Montag (17. Mai) gilt, ergeben sich neue Regelungen für die Besucherinnen und Besucher der Norderstedter Stadtbücherei und des Norderstedter Stadtmuseums. Die Filialen der Stadtbücherei und des Museums dürfen ab dann nur von Menschen besucht werden, die per offiziellem Impfnachweis eine Impfung gegen Corona oder ein offizielles Dokument des Gesundheitsamtes als Beleg für die Genesung von einer Corona-Erkrankung oder das Ergebnis eines tagesaktuellen, negativen Corona-Schnelltests vorzeigen.

Dies gilt auch für Kinder, die älter als sechs Jahre sind.

Wer am Eingang keinen der genannten Nachweise vorzeigen kann, darf die städtischen Einrichtungen nicht betreten. Im Falle der Stadtbücherei ist eine Abgabe von bereits entliehenen Büchern und anderen Medien zu den bekannten Öffnungszeiten am Eingang möglich. Es besteht weiterhin die Möglichkeit der Nutzung der „Onleihe“ im Internet. Zudem bietet die Stadtbücherei ab dem 17. Mai wieder das Click & Collect-Prinzip an: Wer der Stadtbücherei eine Wunschliste mit bis zu zehn Medien zu Ausleihe zukommen lässt, bekommt zu einem fest vereinbarten Termin diese Medien (falls ausleihbar vorhanden) am Eingang ausgehändigt. Die Ausleihwünsche können per E-Mail an die jeweilige Abholbüchereien geschickt werden (Hauptbücherei Mitte: stb-mitte@norderstedt.de; Stadtteilbücherei Friedrichsgabe: stb-friedrichsgabe@norderstedt.de; Stadtteilbücherei Garstedt: stb-garstedt@norderstedt.de)

Das Angebot der „Offenen Bücherei“ in Glashütte besteht nicht; diese Filiale der Stadtbücherei bleibt ab dem 17. Mai geschlossen.