Norderstedt (em) Für die bevorstehende Kommunalwahl in Schleswig-Holstein am Sonntag, 14. Mai, verschickt die Stadt Norderstedt aktuell Wahlbenachrichtigungen auf dem Postweg an die wahlberechtigten Bürger*innen. Diese Wahlbenachrichtigungen weisen leider einen Fehler auf, der für die Gültigkeit der Wahlbenachrichtigung aber nicht relevant ist. Die Wahlbenachrichtigung, in der darüber informiert wird, in welchem Wahlbezirk die Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgeben können, ist gültig; die Norderstedter Bürgerinnen und Bürger können ihr Wahlrecht ausüben.

Auf den fehlerhaften Scheinen werden anstelle des Geburtsdatums in dem entsprechenden Feld die Vornamen der Wählerin beziehungsweise des Wählers genannt. Das Geburtsdatum fehlt. Dieser Druckfehler ist den Mitarbeitenden des Wahlamtes der Stadt Norderstedt bei der Prüfung der extern erstellten mehr als 60.000 Wahlbenachrichtigungen aufgefallen. Eine sofortige Rücksprache mit dem schleswig-holsteinischen Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport hat ergeben, dass dieser Fehler keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der Wahlbenachrichtigungen hat und somit auf einen Neudruck der Wahlbenachrichtigungen verzichtet werden kann. Durch den Namen, die Anschrift und die individuelle Wählerverzeichnisnummer bleiben die Wähler*innen klar identifizierbar.

Sowohl auf die Beantragung der Briefwahl, als auch auf die Stimmabgabe im Wahllokal hat der Fehler auf der Wahlbenachrichtigung also keine Auswirkungen. Bürger*innen können sich außerdem auch ganz ohne Wahlbenachrichtigung mit einem gültigen Ausweisdokument vor Ort als Wahlberechtigte ausweisen.