Norderstedt (em) Kracher, Böller, Feuerwerksraketen das neue Jahr will entsprechend begrüßt werden. Bei unvorsichtiger Handhabung können allerdings Verbrennungen, Augenverletzungen und Hörschäden schmerzhafte Erinnerungen einer Silvesternacht sein.

„Die häufigsten durch Knallkörper hervorgerufenen Verletzungen betreffen die Hände. Denn Kinder halten die Kracher oftmals als Mutprobe so lange in der Hand, bis der Knallkörper explodiert“, so die Mitarbeiter der Rettungsleitstelle Norderstedt.

Traditionsgemäß werden jedes Jahr in der Silvesternacht Feuerwerkskörper abgebrannt. Da es alljährlich leider immer wieder zu Unglücksfällen im Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen kommt, weist das Ordnungsamt nachfolgend auf unbedingt zu beachtende Vorschriften hin: Grundsätzlich dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II zum Beispiel Raketen, Kanonenschläge etc. nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft oder überlassen werden. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse I zum Beispiel Wunderkerzen sollten nur an Personen abgegeben werden, die die aufgedruckten Hinweise auch lesen und verstehen können. Sollten beide Klassen zu einem Sortiment vereinigt sein, so darf das Sortiment nur an volljährige Personen ausgegeben werden.

Insbesondere gilt es, in der unmittelbaren Umgebung der mit Reet gedeckten Häuser einen Schutzabstand von 200 Metern zu den reetgedeckten Häusern einzuhalten. In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder-, Alters- und Pflegeheimen ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände verboten.