Norderstedt (em) Die Stadt Norderstedt weitet ihre technischen Möglichkeiten zur Ermittlung und damit der Verfolgung von Rotlichtverstößen aus: An der viel befahrenen Kreuzung Schleswig-Holstein-Straße/Poppenbütteler Straße/Stormarnstraße wurden zwei zusätzliche Überwachungsgeräte installiert.

Nunmehr ist es möglich, den Verkehr in alle Richtungen zu überwachen und mögliche Rotlichtverstöße festzustellen. Erst vor kurzem war es an dieser Kreuzung zu mehreren Unfällen gekommen. Eine Geschwindigkeitsüberwachung findet derzeit an dieser Stelle nicht statt.

Die Stadt Norderstedt hatte vor gut einem Jahr damit begonnen, in eigener Zuständigkeit Geschwindigkeits- und Rotlichtkontrollen im Stadtgebiet vorzunehmen. Dabei werden zwei Schwerpunkte gesetzt: Zum einen dient die Geschwindigkeitsüberwachung der verstärkten Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen der Stadt Norderstedt. Zum anderen soll vor allem die Sicherheit an bestimmten Punkten erhöht werden unter anderem auch durch eine Rotlichtüberwachung an neuralgischen Punkten. Das Land hatte, mittels einer sogenannten Experimentierklausel, die Überwachung des fließenden Verkehrs vom Kreis Segeberg auf die Stadt Norderstedt übertragen.

Zusätzlich zu den Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung sind in Norderstedt an drei Standorten Geräte im Einsatz, die Rotlichtverstöße registrieren: an der Schleswig-Holstein-Straße/Einmündung Stormarnstraße, an der Poppenbütteler Straße/Einmündung Hummelsbütteler Landstraße und an der Niendorfer Straße (in Höhe Tesa). Eine vierte Anlage an der neuralgischen Kreuzung Niendorfer Straße/Ohechaussee ist in Planung, die finanziellen Mittel dafür sind in den Haushalt 2018/2019 eingestellt.

Die Statistik besagt, dass alle Anlagen zusammen in den vergangenen zwölf Monaten annähernd 330 Rotlichtstöße registriert haben, fast die Hälfte davon entfiel auf die Kreuzung Schleswig-Holstein-Straße/Poppenbütteler Straße/Stormarnstraße.