Norderstedt (ab/ls) Bessere Sichtbarkeit höhere Sicherheit! Seit dem 1. Juli ist die Warnwestenpflicht nun auch in Deutschland eingeführt worden. Natürlich erhalten Kunden die entsprechenden Westen auch bei der Behrmann Automobile GmbH.

„Bei uns können Kunden die vom neuen Gesetz geforderten Warnwesten erwerben“, verkündet Thomas Schmieding, Serviceleitung.

Was muss beachtet werden?
Unabhängig von der Anzahl der Fahrzeuginsassen ist wenigstens eine Warnweste pro Pkw, Lkw oder Bus Pflicht. Nur Motorräder sind von dieser Regel ausgenommen. Auch Wohnmobilfahrern wird geraten, eine Weste mitzuführen, auch wenn sie im Gesetz nicht zweifelsfrei benannt werden. Jede Warnweste muss der EN ISO 20 471:2013 entsprechen und somit bestimmte Sicherheitsmerkmale, wie beispielsweise mindestens fünf Zentimeter breite, rund um laufende Reflektorstreifen aufweisen. Außerdem soll die Weste mit einem Klettverschluss verschließbar sein. „Nach einer Panne oder einem Unfall zieht der Fahrzeugführer die Warnweste über und ist dadurch besser sichtbar für andere. Eine größere Sichtbarkeit bedeutet im Straßenverkehr höhere Sicherheit“, weiß der Serviceleiter. Es wird empfohlen, die Weste immer so aufzubewaren, dass sie schnell greifbar ist. Also nicht im Kofferraum, sondern unter dem Sitz oder im Seitenfach der Autotür. Bei einem Verstoß gegen die neue Mitführpflicht drohen Autofahrern Verwahrnungs- oder Busgelder.
Warnwesten kostenlos
„Wer jetzt sein Fahrzeug zu unserem ,Urlaubs- Check' bringt, erhält zusätzlich eine Warnweste kostenlos dazu“, erklärt Thomas Schmieding. „Für weitere Fragen rund um die Warnwestenpflicht, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.“

Foto: Das kompetente Service-Team rund um Thomas Schmieding (rechts) berät und informiert ihre Kunden ausführlich zum Thema Warnwestenpflicht.