Norderstedt (em) Beim Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel gilt es für die Bürgerinnen und Bürger zu beachten:  Entlang einer ganzen Reihe von Straßen in Norderstedt gibt es ortsbezogene Einschränkungen beziehungsweise Verbote:

  • In der näheren Umgebung von Reetdachhäusern ist das Böllern und Zünden von Raketen (Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2_)_ grundsätzlich untersagt. Es ist ein Schutzabstand von mindestens 200 Metern einzuhalten.
  • In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder-, Altern- und Pflegeheimen ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände grundsätzlich verboten.

Welche Straßenbereiche von diesem „Böllerverbot“ betroffen sind sowie weitere Hinweise rund um das Thema Feuerwerk und eine Online-Karte zu den Feuerwerksverbotszonen sind im Internet auf der Seite der Stadt unter www.norderstedt.de/feuerwerk zu finden.