Norderstedt (em) Buntes Laub im Herbst ist ein schöner Anblick, doch auf Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen entsteht schnell Rutschgefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Der Herbst sorgt jetzt überall für viel Arbeit bei den Grundstückseigentümern und bei den Stadtreinigern wie denen des Betriebsamtes der Stadt Norderstedt.
Wer hat bei der Beseitigung des Herbstlaubs welche Pflichten nach der Norderstedter Straßenreinigungssatzung?
Die Stadt Norderstedt kann diese Aufgabe allein nicht bewältigen. Daher hat sie, wie andere Gemeinden auch, mit der Straßenreinigungssatzung bestimmte Pflichten auf die Bürger übertragen. Dafür gibt es bisher keine Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Norderstedt. Die Stadt Norderstedt reinigt auf 89 wichtigen Straßen ganzjährig die Fahrbahnen. Alle Gehwege, begehbaren Seitenstreifen, Radwege und gekennzeichneten Kfz-Parkplätze haben indes die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke nach den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit, jedoch mindestens einmal im Monat, zu reinigen. Zusätzlich sind die Grundstückseigentümer entlang von 386 Straßen auch dazu verpflichtet, die Fahrbahnen jeweils bis zur Fahrbahnmitte zu reinigen. Die jeweiligen Straßen sind in der Straßenreinigungssatzung aufgeführt.
Diese Satzung kann aus dem Internet (www.norderstedt.de) heruntergeladen werden und ist im Rathaus/Betriebsamt erhältlich. Manch ein Grundstückseigentümer, der seiner Straßenreinigungspflicht nachkommt, kehrt mehr Laub zusammen als Biotonne oder Komposthaufen fassen. Daher bietet das Betriebsamt auch in diesem Jahr für Norderstedter Bürger noch bis einschließlich zum 14. Dezember montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und sonnabends von 8.00 bis 12.00 Uhr die kostenlose Laubannahme auf dem Recyclinghof an der Oststraße 144 an. Die Stadt dankt auf diesem Wege allen Grundstückseigentümern für ihre Pflichterfüllung. Die Wegewarte sind gehalten, auch Kontrollen durchzuführen. Die Stadt Norderstedt ist auf den Hauptstraßen, auf denen sie für die Laubbeseitigung verantwortlich ist, mit zwei Großkehr- und zwei Kleinkehrmaschinen im Einsatz auch sonnabends. Die Reviergärtner und Spielplatzkolonnen des Betriebsamtes setzen bei der Laubbeseitigung sowohl Harken wie auch lärmgeminderte Laubpuster ein, um die Wege an öffentlichen Grünflächen und die Spielplätze sauber zu halten. Soweit das Laub nicht in die Beete geharkt und gepustet wird, erfolgt der Abtransport mit Pritschenwagen und Anhängern, die auch mit Laubladegeräten ausgestattet sind.