Quickborn (em) Wiedereinstieg in Teilzeit in & nach der Elternzeit. Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Quickborn und das Familienzentrum in der DRK-Kindertageseinrichtung Talstraße laden am Dienstag, 27. September, alle Interessierten zum Info-Abend mit Rechtsanwältin Hemme-Oels ein.
Start ist um 19:30 Uhr im Familienzentrum Talstraße 18. Die Veranstaltung ist kostenfrei! Während oder nach der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten das ist der Wunsch vieler Mütter und Väter. Doch führt die beabsichtigte Rückkehr in den Job in Teilzeit häufig zu Konflikten mit Arbeitgebern. „Ihrer Verringerung der Arbeitszeit steht leider die Organisation und der Arbeitsablauf im Betrieb entgegen.“ Diesen, oder ähnliche Sätze bekommen Frauen und Männer oft zu hören.
Im Rahmen ihres Vortrags gibt Rechtsanwältin Ines Hemme-Oels Auskunft und Tipps zu folgenden Fragen:
Unter welchen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber Teilzeit verwehren, was genau können betriebliche Gründe sein?
Besteht Anspruch auf den gleichen Arbeitsplatz wie vor der Elternzeit?
Kann die Teilzeit befristet und die Arbeitszeit auch wieder erhöht werden?
Anhand von praktischen Beispielen werden Sie auch darüber informiert, wann und wie die Beantragung der Teilzeittätigkeit zu erfolgen hat und welche Anforderungen an die entgegenstehenden betrieblichen Gründe zu stellen sind.
Mehr Informationen gibt es bei Hannah Gleisner, Gleichstellungsbeauftragte Telefon 0 41 06 - 611 274 oder gleichstellungsbeauftragte@quickborn.de. Und bei Nicole Eickhoff, Koordinatorin Familienzentrum Telefon 0 41 06 - 44 10 oder koordination-faz-quickborn@web.de.