Die gestrige Ratsversammlung hat sich im Wesentlichen mit den Bebauungsplänen 94 und 103 beschäftigt. Beide Gebiete sind im Flächennutzungsplan der Stadt als Wohnbauflächen ausgewiesen.
Der B-Plan 94 liegt nördlich der Heinrich-Herz-Straße und östlich des Himmelmoorweges. Dieser Plan, dessen Aufstellung bereits 2008 beschlossen wurde, umfasst 66 Wohneinheiten in Form von Town-, Atrium- und Doppelhäusern. Die Gebäude werden über einen sehr hohen Energieeffizienzstandard verfügen.
Der B-Plan 103 liegt zwischen Raiffeisenstraße und Marktstraße und umfasst lediglich 19 Wohneinheiten. Diese sind für das Projekt „Junges Wohnen 2“ vorgesehen, die Grundstücke sollen an junge Familien zu einem Preis von 150 Euro veräußert werden. Bei diesem Gebiet ist es nun vorgesehen, 14 Wohneinheiten von der Raiffeisenstraße und 5 Wohneinheiten von der Ellerauer Straße aus zu erschließen. Den Wunsch der Stadt, den größten Teil des Gebietes über die Ellerauer Straße zu erschließen, hat die Landesstraßenverwaltung, die Trägerin dieser Landesstraße ist, abschließend abgelehnt.
Problematisch ist nach der Meinung vieler Anlieger die Verkehrssituation im Bereich Klingenberg/Raiffeisenstraße. Ein externes Gutachten kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass die Straßen, auch mit der Mehrbelastung durch die neuen Gebiete, noch nicht ausgelastet sind. Dennoch und aufgrund weiterer Bedenken und Überlegungen wurde auf Initiative der Anlieger ein sogenannter „Runder Tisch“ eingerichtet. Dieser hat zusammen mit Vertretern der in der Ratsversammlung vertretenen Fraktionen intensiv verschiedene Lösungsvorschläge beraten und einen Katalog von Maßnahmen für die Verbesserung der Sicherheit in diesem Gebiet vorgelegt. Aus diesem Katalog können rund dreiviertel der Vorschläge umgesetzt werden.
Die Ratsversammlung hat nun gestern mit den Stimmen der CDU und der FDP grünes Licht für die weitere Bearbeitung der Pläne gegeben. Die Grünen stimmten gegen beide Pläne. Bei SPD und WIR-Fraktion gab es kein einheitliches Abstimmungsverhalten. Damit können die Pläne nun erneut ausgelegt werden. Die Bürger und die Träger öffentlicher Belange haben dann noch einmal Gelegenheit dazu Stellung zu beziehen. Die dann erhobenen Bedenken und Anregungen müssen von der Ratsversammlung, die dann endgültig die Pläne beschließt, objektiv abgewogen werden.