Quickborn (em) Familien brauchen Zeit und Geld. Die Elternzeit ermöglicht es, die Erwerbstätigkeit teilweise oder ganz für eine bestimmte Zeit zu unterbrechen und nach der Elternzeit wieder aufzunehmen. Das Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall nach der Geburt eines Kindes auf.
Seit der Einführung 2007 gehen alleinerziehende und zusammen lebende Eltern, Großeltern oder Adoptionseltern zunehmend in Elternzeit und haben Anspruch auf Elterngeld. Insbesondere Väter nehmen die Elternzeit wahr. Dies ist nicht nur eine Chance für Väter, am Familienleben teilzuhaben gleichzeitig bietet sich dadurch Müttern die Gelegenheit, im Beruf am Ball zu bleiben.
Um ausführlicher zum Thema Elternzeit und Elterngeld zu informieren lädt die Gleichstellungsbeauftragte Gisela Glock-Pick zu einem Informationsabend am Dienstag, 12. Juni, ins Rathaus Quickborn ein. Die Fachanwältin für Familienrecht Sascha Lotzkat referiert zu dem Thema und steht für Fragen zur Verfügung.
Was ist überhaupt Elternzeit und wer kann in Elternzeit gehen? Wie lange kann die Elternzeit dauern? Welche Fristen müssen gegenüber dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin eingehalten werden? Darf während der Elternzeit gearbeitet werden, in welchem Umfang und bei wem? Wie können die Elternzeiten zwischen den Eltern aufgeteilt werden? Welche Besonderheiten gelten für Alleinerziehende oder Großeltern? Wo wird Elterngeld beantragt und wie viel Elterngeld gibt es?
Die Veranstaltung findet statt am Dienstag, 12 Juni, um 19.30 Uhr im Sitzungsraum 2 im Rathaus Quickborn, Rathausplatz 1. Rückfragen an Gisela Glock-Pick: 0 41 06 - 611 274 oder gleichstellungsbeauftragte@quickborn.de. Die Veranstaltung ist kostenfrei.