Quickborn (em) Die Stadt Quickborn stellt derzeit ihren zweiten Lärmaktionsplan nach den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie auf und lädt alle Interessierten ein, an dieser Planung aktiv mitzuwirken.

Im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung am Donnerstag, 29. September, 18.30 Uhr in der Mensa der Comenius-Schule, Am Freibad 3-11, Quickborn soll ein Aktionsplanentwurf präsentiert und mit allen Interessierten erörtert und diskutiert werden.

Anschließend liegt der Planentwurf vom Mittwoch, 5. Oktober, bis Freitag, 4. November, im Foyer des Quickborner Rathauses öffentlich aus. In diesem Zeitraum können Stellungnahmen dazu schriftlich abgegeben werden. Fachbereichsleiterin Friederike Lattmann: „Die unter der Mitwirkung der Öffentlichkeit und Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erarbeitete Fassung eines Lärmaktionsplanes wird abschließend der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.“

Der Aktionsplan ist ein strategisches Planwerk, um Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete zu formulieren. Den rechtlichen Rahmen bilden insbesondere die EU-Umgebungslärmrichtlinie und das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Demnach ist Gegenstand des Aktionsplanes der sogenannte „Umgebungslärm“. Dieser Begriff bezeichnet unterschiedliche Arten von Verkehrslärm. Die Einbeziehung anderer Lärmarten (zum Beispiel Freizeitlärm, Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz) kann nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften nicht vorgesehen werden.