Quickborn (em) Bürgermeister Thomas Köppl ist hocherfreut: „Unsere harte Position brachte Erfolg! Quickborn erhält mehr Lärmschutzmaßnahmen für etwa 1,3 Millionen EUR als sie ursprünglich vorgesehen waren.“
Mehr Lärmschutz für das Wohngebiet Schwartmoor
Die bestehende Lärmschutzwand an der Anschlussstelle/Friedrichsgaber Straße wird von 2 auf 6 m erhöht.
Lärmschutz für die Ortslage Quickborns
Westlich der Autobahn wird zur Ortslage hin ein zusätzlicher Lärmschutzwall (Höhe 4 bis 6 m) errichtet. Somit werden die Ortslage sowie die intensiv genutzten Frei- und Erholungsflächen zwischen Autobahn und Ortslage (Friedhof, Sportanlagen, Freizeitgelände) wirksam geschützt.
Folkard Hänisch, Geschäftsführer des Ingenieurbüro Masuch und Olbrisch Immissionsschutz: „Unser Büro wurde durch die Stadt beauftragt, im Planfeststellungsverfahren eine fachliche Unterstützung zu geben. Insbesondere haben wir die Plausibilität geprüft. Die Belastung der Anlieger war im ersten Verfahrensschritt noch deutlich zu hoch. Mit unseren Berechnungen konnten wir die DEGES davon überzeugen, dass mehr Lärmschutzmaßnahmen notwendig sind.“
Zur Einschätzung der Ausgangslage erklärt Stadtplaner Felix Thermann vom Fachbereich Stadtentwicklung: Der Siedlungsbereich in Quickborn-Heide wurde durch den Bau der A 7 durchschnitten. In der damaligen Planung wurde kein Lärmschutz vorgesehen, da die rechtliche Verpflichtung erst mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz 1974 eingeführt wurde. Aus der Lärmbelastung der Autobahn ergaben sich allerdings bereits bald starke Beeinträchtigungen des Stadtteils, insbesondere der Grundstücke im Nahbereich der Autobahn an der Anschlussstelle Quickborn. Die Stadt war schon seit Ende der 1970er Jahre aktiv, um Lösungen für die lärmgeplagten Anlieger zu finden und hat hierzu regelmäßig auf Land und Bund eingewirkt. Nachdem die Stadt selbst einen Wall auf der Ostseite begonnen hatte, wurden in den 1990er Jahren die Lärmschutzmaßnahmen fortgesetzt. Nach zähen Verhandlungen stellten Land und Bund im Zuge freiwilliger Lärmsanierung Finanzmittel zur Verfügung. In mehreren Stufen wurden Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Anschlussstelle Quickborn geschaffen. Auf der Westseite baute das Land eine Wall-Wandkombination.
Auf der Ostseite zum Schwartmoor errichtete die Stadt unter finanzieller Beteiligung des Bundes die dortigen Lärmschutzanlagen. Die Stadt hat hierzu zusätzliche Grundstückflächen erworben und die nördliche Wallverlängerung vollständig auf eigene Rechnung hergestellt. Die laufende Unterhaltungspflicht wurde der Stadt auferlegt. Erst jetzt konnte im Verfahren erreicht werden, dass die bestehenden Lärmschutzanlagen vom Bund vollständig in Eigentum und Unterhaltspflicht übernommen werden. Der städtische Haushalt wird dadurch auf Dauer entlastet.
Der Kampf, den die Stadt mit den lärmgeplagten Anliegern gemeinsam über drei Jahre geführt hat, lohnte sich also, denn die von der DEGES zunächst vorgelegte Planung sah zusätzliche Lärmschutzwände nur auf der West- und Ostseite der Autobahn nördlich der Bestandswände sowie Offenporigen Asphalt im gesamten Bereich der Durchfahrt Quickborn-Heides vor. Im Bereich der Anschlussstelle waren keine weitergehenden Verbesserungen vorgesehen, obwohl noch erhebliche Grenzwertüberschreitungen bis über die Grenze der Gesundheitsgefährdung hinaus festgestellt wurden. Am Harksheider Weg wurde Lärmschutz nur für das Gebiet östlich der Autobahn vorgesehen, zur Ortslage hin sollten keine Maßnahmen erfolgen.