Quickborn (em) Der Modellversuch „Ampelregelung“ im Bereich der Brücke Ulzburger Landstraße über die Bundesautobahn A7 muss fortgesetzt werden. Das verlangt der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH). Die Behörde übt die Fachaufsicht über die örtlichen Straßenverkehrsbehörden aus und ist weisungsbefugt
Mit Rücksicht auf die Bauarbeiten und die Vollsperrung im Bereich der Brücke Harksheider Weg ab kommenden Montag wollte Bürgermeister Thomas Beckmann die Ampelregelung auf der Brücke Ulzburger Landstraße aussetzen und die Ampelanlage abbauen. Der Modellversuch mit Erhebung von Daten liefe aber weiter. Beckmann: „Die notwendigen Arbeiten haben wir bei kurzzeitiger Vollsperrung vorgenommen. Eigentlich sollte die Befahrbarkeit ohne Ampelregelung ab 03. Februar nachmittags wieder gegeben sein.“
Dies ist nun nicht mehr möglich. Gegner dieses Vorschlages aus Quickborn haben die Verwaltungsgerichtsbarkeit und den LBV auf den Plan gerufen. Letzterer hat den Bürgermeister der Stadt Quickborn angewiesen, den Zustand des Modellversuches sofort wieder herzustellen. In seiner Argumentation bezieht sich der LBV auf den Anlass des Verkehrsversuches, nämlich eine Gefahr, die es zu beseitigen gelte. Es ginge dabei um eine Minderung bzw. Beseitigung der Gefahr durch verkehrsrechtliche Maßnahmen. Diese Maßnahmen werden über den Versuch erprobt. Letztendlich müsse der Versuch am Ende zu einem Ergebnis führen, das vom Ursprungszustand abweicht, in dem der neue Zustand die potenzielle Gefahr beseitigt oder zumindest verringert. Daher kann es aus Sicht des LBV kein Zurückkehren auf den Zustand von vor dem Modellversuch geben.
In der Folge muss die Vollsperrung der Brücke Ulzburger Landstraße für entsprechende Arbeiten verlängert werden. Änderung der Fahrbahnmarkierungen, Ampelinstallation, Beschilderungen usw. bedingen eine voraussichtliche Öffnung für den Verkehr am Dienstag-Nachmittag, dem 07. Februar.
Thomas Beckmann kann die Anordnung nicht nachvollziehen: „Natürlich wird die Weisung befolgt. Sie ist aber für mich nicht nachvollziehbar. Dass die Stadtverwaltung bereits flankierende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit vorgesehen hatte, wirkt sich auf die Beurteilung des Landesbetriebes nicht aus. Außerdem spielen die mit der Sperrung des Harksheider Weges verbundenen Konsequenzen offensichtlich gar keine Rolle und es wird nicht berücksichtigt, dass wir die Situation nutzen, um ohne Ampelregelung notwendige Verkehrsdaten mit modernster Technik zu erfassen. Erwähnen sollte man auch, dass der derzeitige Modellversuch schon seit 14 Monaten läuft. Der LBV selbst empfiehlt für solche Versuche eine maximale Laufzeit von 12 Monaten.“
Bis voraussichtlich Ende März muss der Harksheider Weg auf einem rund 800 Meter langen Abschnitt bis zur Stadtgrenze voll gesperrt werden. Grund ist eine überfällige Sanierung des dortigen Radweges. Beckmann hat Alternativen zu einer Vollsperrung der Straße prüfen lassen. Das Ergebnis war ernüchternd. Es kommt nur ein Bau unter Vollsperrung in Betracht.
Eine Umleitungsstrecke wird großräumig ausgeschildert. Allerdings werden sich infolge der Sperrung sicher auch Schleichverkehre entwickeln, die weitere Straßen stärker belasten. Dies dürfte auch für die Ulzburger Landstraße gelten.
Für Beckmann ist die Angelegenheit noch nicht endgültig geklärt: „Der LBV hat eine enge Begleitung und Beratung angeboten. Darüber hinaus gibt es eine sehr zeitnahe Gesprächseinladung des LBV unter Beteiligung des zuständigen Ministeriums. Das nehme ich gerne an. Die Erörterung der Details des Modellversuches und ggf. auch gemeinsame Besichtigungen vor Ort sind aus meiner Sicht unbedingt geboten. Die gesamte Problematik macht überdeutlich, dass es einer neuen dauerhaften und leistungsfähigen Autobahnquerung für alle Verkehrsteilnehmer bedarf.“
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