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Bad Bramstedt

Technische Verzögerung bei neuer Parkregelung am MVZ

Bad Bramstedt. Zum 14. Februar 2026 wurde die Parkregelung auf dem Parkplatz des Medizinischen Versorgungszentrums der Stadt Bad Bramstedt geändert. Wie bereits angekündigt, sind die ersten 30 Minuten Parkzeit seitdem kostenfrei. Für 31 bis 60 Minuten wird eine Gebühr von 1,00 Euro erhoben, ab der 61. Minute 1,50 Euro je angefangene Stunde.  Die entsprechende Beschilderung wurde am Freitag, 13. Februar, am Parkplatz angebracht. Aufgrund eines internen Abstimmungsfehlers beim zuständigen Dienstleister wurde das digitale Abrechnungssystem jedoch erst am Mittwoch, 18. Februar, technisch auf die neuen Tarife umgestellt. In der Zwischenzeit wurde bei einzelnen Parkvorgängen weiterhin die alte Gebührenregelung berechnet. Infolge dieser zeitlichen Verzögerung haben Bürgerinnen und Bürger im Zeitraum vom 13. Februar (nach Anbringung der neuen Schilder) bis einschließlich 18. Februar teilweise eine Parkgebühr entrichtet, obwohl ihre Parkdauer unter 30 Minuten lag. Ebe
25.02.2026
Bad Bramstedt

Neue Parkregelung am MVZ

Bad Bramstedt. Am Parkplatz des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in Bad Bramstedt wird die Parkgebührenregelung angepasst. Voraussichtlich am Freitagnachmittag, 13. Februar, werden die neuen Schilder angebracht. Ab Samstag, 14. Februar, gelten damit die neuen Tarife. Mit der Änderung reagiert die Stadt auf Rückmeldungen aus der Praxis. „Wir haben wahrgenommen, dass die bisherige Lösung für viele Besucherinnen und Besucher im Alltag nicht praktikabel war. Deshalb haben wir die Regelung angepasst und zugleich an das Facharztzentrum angeglichen. Unser Ziel ist eine faire, klare und gut verständliche Parkordnung“, erklärt Pascal Barysch, Referent der Verwaltungsleitung. Künftig bleiben die ersten 30 Minuten Parkzeit kostenfrei. Für eine Parkdauer von 31 bis 60 Minuten wird eine Gebühr von 1,00 Euro erhoben, ab der 61. Minute beträgt die Gebühr 1,50 Euro je angefangene Stunde. Damit orientiert sich die Regelung nun vollständig an den bereits bestehenden Kon
12.02.2026
Quickborn

Umsetzung des Offenen Ganztags an den Quickborner Grundschulen

Quickborn. Die Stadt Quickborn setzt ab dem Schuljahr 2026 den Offenen Ganztag an ihren drei Grundschulen um und erfüllt damit den bundesweiten Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter. Der Offene Ganztag verbindet Unterricht, Betreuung und Bildungsangebote zu einem verlässlichen Angebot von bis zu acht Stunden täglich inklusive der Schulzeit.  Ziel ist es, Kinder in ihrer Entwicklung ganzheitlich zu fördern, Familien im Alltag zu entlasten und gleichzeitig den gesetzlichen Vorgaben aus dem Ganztagsförderungsgesetz gerecht zu werden. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und in enger Zusammenarbeit mit den Schulen, der Stadtverwaltung sowie externen Kooperationspartnern. Grundlage für die Einführung ist das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter vom 11. Oktober 2021. Damit hat sich die bisherige rechtliche Verpflichtung der Kommunen zur Vorhaltung von Hortplätzen zu einem umfassenden Bildungsanspruch der Kin
05.02.2026