Unternehmen
Norderstedt
Rosa-Settemeyer-Stiftung
Norderstedt
Rechtsanwälte Lotz & Schmidt
Henstedt-Ulzburg
Ambulante Pflege La Vela
Norderstedt
Haus Hog'n Dor - Norderstedt
Norderstedt
Das Haus im Park
Westerrönfeld
Haus Hog'n Dor - Westerrönfeld
Neumünster
Haus Hog'n Dor - Neumünster
Norderstedt
SAM GmbH
Videos
Video
Haus Hog n Dor
Seniorenbetreuung in der warmen Jahreszeit
Artikel
Kaltenkirchen
Vortrag: Rechtliche Betreuung und Ehegattennotvertretungsrecht erklärt
Kaltenkirchen. Im Rahmen der Vortragsreihe „Kaltenkirchener PERSPEKTIVEN" findet am Donnerstag, den 26. März 2025, um 19.00 Uhr ein kostenfreier Informationsabend zu zwei wichtigen Rechtsthemen statt.
Im Mittelpunkt stehen die Fragen: Was ist eine rechtliche Betreuung, und unter welchen Voraussetzungen wird sie vom Betreuungsgericht eingerichtet? Wie läuft das gerichtliche Verfahren ab – von der Anregung bis zur Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers? Darüber hinaus wird das seit 2023 geltende Ehegattennotvertretungsrecht (§ 1358 BGB) erläutert, das regelt, wann und in welchem Umfang Eheleute einander in medizinischen und pflegerischen Angelegenheiten rechtlich vertreten dürfen.
Als Referentinnen und Referenten stehen Britta Warnecke, Volljuristin und Vereinsbetreuerin beim Betreuungsverein Kreis Segeberg e.V., sowie Hans-Peter Guckel, Volljurist und Leiter des Betreuungsvereins im Landesverein für Innere Mission in Schleswig-Holstein, zur Ver
23.03.2026
Neumünster
Die 10. „OUTDOOR jagd & natur” 2026 – der Auftakt in die Jagd- und Outdoor-Saison!
13.02.2026
Quickborn
Umsetzung des Offenen Ganztags an den Quickborner Grundschulen
Quickborn. Die Stadt Quickborn setzt ab dem Schuljahr 2026 den Offenen Ganztag an ihren drei Grundschulen um und erfüllt damit den bundesweiten Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter. Der Offene Ganztag verbindet Unterricht, Betreuung und Bildungsangebote zu einem verlässlichen Angebot von bis zu acht Stunden täglich inklusive der Schulzeit.
Ziel ist es, Kinder in ihrer Entwicklung ganzheitlich zu fördern, Familien im Alltag zu entlasten und gleichzeitig den gesetzlichen Vorgaben aus dem Ganztagsförderungsgesetz gerecht zu werden. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und in enger Zusammenarbeit mit den Schulen, der Stadtverwaltung sowie externen Kooperationspartnern.
Grundlage für die Einführung ist das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter vom 11. Oktober 2021. Damit hat sich die bisherige rechtliche Verpflichtung der Kommunen zur Vorhaltung von Hortplätzen zu einem umfassenden Bildungsanspruch der Kin
05.02.2026
ExpertenTipps
ExpertenTipp: