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Immobilienzentrum der Kaltenkirchener Bank

Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in Kaltenkirchen

06.09.2025
Immobilienzentrum Kaltenkirchener Bank

Freie Traumgrundstücke "Am Wald" in Kaltenkirchen

14.05.2025
Immobilienzentrum Kaltenkirchener Bank

Freie Traumgrundstücke am Waldweg in Kaltenkirchen

14.12.2023
Ehemaliges Thomsen Gelände

„Für den Preis ist es für uns kein Thema!“

07.05.2023
Immobilienzentrum Kaltenkirchener Bank

Leben und Wohnen „Am Wald“ in Kaltenkirchen

21.03.2023

Artikel

Neumünster

Stadt Neumünster verstärkt Kontrollen bei Abfallentsorgung und Sperrmüll

In den vergangenen Wochen konnte vermehrt festgestellt werden, dass die Vorschriften zur Abfallentsorgung nicht eingehalten werden. Es wurden Abfälle außerhalb der Abfallbehälter abgelegt, Abfall im öffentlichen Raum entsorgt und auch Sperrmüll viel zu früh auf öffentlichen Wegen abgestellt. Dieses Fehlverhalten schadet dem Erscheinungsbild der Stadt Neumünster und verursacht unnötige Kosten. Aus diesem Grund möchte die Stadt Neumünster alle Bürgerinnen und Bürger auf die Einhaltung der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Neumünster (Abfallwirtschaftssatzung) hinweisen. Verstöße werden konsequent verfolgt und geahndet.  Was gehört zum Sperrmüll? Zum Sperrmüll im Sinne dieser Satzung zählen unter anderem: Hausratsgegenstände, Möbel und Einrichtungsgegenstände wie z. B. Schränke, Stühle, Matratzen, Kinderwagen, Teppichböden. Im Rahmen der Sperrmüllentsorgung werden getrennt auch Metallschrott sowie Elektro- und Elektronikgroßgeräte, z. B. Wasch- und Spülmaschinen, Her
30.09.2025
Neumünster

Von Gründächern bis Starkregenmanagement: Neumünster zeigt Klimaanpassung per Rad

Neumünster. Wie passt sich Neumünster an den Klimawandel an? Antworten auf diese Frage bot die Fahrradtour „Klimaanpassung erfahren“ am Mittwoch, 13. August 2025. Im Rahmen dieser zeigte die Stabsstelle Klima und Umweltqualität gemeinsam mit Fachreferentinnen und Fachreferenten der Stadtverwaltung und Stadtwerke, wie sich Neumünster auf Hitze und Starkregen vorbereitet und was die Bürgerinnen und Bürger selbst tun können, um sich und ihr Eigentum zu schützen. Die ursprünglich geplante Begleitung durch die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein musste krankheitsbedingt leider entfallen. Entlang der rund sechs km langen Strecke wurden vier Stationen angefahren, an denen Themen wie die Entstehung des geplanten „Parks am ehemaligen Rangierbahnhof“, der Umgang mit Starkregen und Hitze sowie die Kombination von Gründächern und Photovoltaikanlagen vorgestellt wurden.  Wie hilft Stadtgrün bei der Verbesserung des Stadtklimas? An der ersten Station zeigte Herr Ruhland aus der A
18.08.2025
Kaltenkirchen

Nachschätzung der Bodenschätzung ab 1. September

Kaltenkirchen. Im Zeitraum vom 1. September bis ca. 27. November 2025 erfolgt in der Stadt Kaltenkirchen eine Nachschätzung der Bodenschätzung für landwirtschaftlich nutzbare Flächen gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz durch das Finanzamt Rendsburg. Eine Vorbesichtigung des Stadtgebiets ist für Mitte August vorgesehen. Laut § 15 Bodenschätzungsgesetz ist den beauftragten Personen das Betreten der Grundstücke sowie das Dulden notwendiger Maßnahmen (z. B. Aufgrabungen) zu gestatten. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Fragen zum Thema beantwortet Dr. Sven Wiegmann, Amtlicher Bodenschätzer, Tel.: 04821-66-1505. Die Stadt Kaltenkirchen bittet um Verständnis für die Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen.
18.08.2025
Quickborn

Quickborn kommt in Fahrt - Handy, Helm und Handzeichen

Quickborn. Mit dem zunehmenden Ausbau der Radinfrastruktur und einer spürbar wachsenden Zahl an Radfahrenden nimmt auch die Bedeutung von Rücksicht und Regelkenntnis im Straßenverkehr zu. Um alle Verkehrsteilnehmenden für ein sicheres und respektvolles Miteinander zu sensibilisieren, hat die Stadt Quickborn im August eine dreiteilige Informationskampagne gestartet. Im ersten Teil lag der Fokus auf den wichtigsten Verkehrsregeln für Radfahrende sowie auf den gesetzlichen Besonderheiten für Kinder – insbesondere im Hinblick auf den Schulstart im September. Dabei wurden unter anderem Fragen zur Benutzungspflicht von Radwegen, zum Gehwegfahren für Kinder sowie zur gegenseitigen Rücksichtnahme zwischen Rad- und Fußverkehr beleuchtet. In Teil 2 der Kampagne geht es nun um konkrete Alltagssituationen, die im Straßenbild häufig für Unsicherheit oder Konflikte sorgen: Wie viel Abstand ist beim Überholen vorgeschrieben? Was gilt beim Telefonieren, Musikhören oder Tragen eines Helms? Wa
14.08.2025
Neumünster

Fahrradtour zum Thema Klimaanpassung

Norderstedt. Vertrocknete Gärten und Grünstreifen durch tagelange Hitze - dann plötzlich vollgelaufene Keller und überflutete Straßen durch Starkregen. Ein Bild, was sich in den letzten Jahren auch in Norddeutschland immer häufiger zeigt. Diese extremen Wetterlagen stellen Städte sowie ihre Bewohnerinnen und Bewohner vor große Herausforderungen und verdeutlichen, wie wichtig es ist, Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu ergreifen.  Wie sich die Stadt Neumünster auf Hitze und Starkregen vorbereitet und was die Bürgerinnen und Bürger selbst tun können, um sich und ihr Haus zu schützen, möchte die Stadt Neumünster gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein praxisnah und vor Ort zeigen. Hierzu laden die Stabsstelle Klima und Umweltqualität und die Verbraucherzentrale zur Fahrradtour „Klimaanpassung erfahren“ am 13. August 2025 von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr ein. Treffpunkt ist um 17:30 Uhr auf Höhe der Rendsburger Straße 70 (an der Einfahrt zur Kleingartenanlage k
08.08.2025
Henstedt-Ulzburg

Landesregierung überarbeitet Regionalpläne - was bedeutet das für Henstedt-Ulzburg?

Henstedt-Ulzburg. Die Landesregierung Schleswig-Holstein überarbeitet derzeit die Regionalpläne für die drei Planungsräume des Landes. Darunter befindet sich auch der Planungsraum III, in dem die Gemeinde Henstedt-Ulzburg liegt. Die Regionalpläne geben mit den sogenannten Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vor, wie sich Siedlungsstruktur, Freiräume und Infrastruktur in den Planungsräumen entwickeln sollen. Darin sind zum Beispiel Siedlungsachsen und regionale Grünzüge sowie Kernbereiche für den Tourismus ausgewiesen oder überregionale Standorte für Gewerbegebiete an den Landesentwicklungsachsen festgelegt. Die Gemeindeverwaltung wurde bei der Neuaufstellung der Regionalpläne beteiligt und hat die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme wahrgenommen. Wie bereits in der Beteiligung 2023 hat die Verwaltung zusammen mit den in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen eine Stellungnahme erarbeitet. Der Planungsausschuss hat diese mehrheitlich beschlossen.  „Erfreuliche
07.08.2025