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Bad Segeberg

Versteckter Sachmangel nach Immobilienkauf – wie der Verkäufer aufklären muss

Bad Segeberg. Der Traum vom Eigenheim kann schnell Risse bekommen – im wahrsten Sinne des Wortes. Nach dem Hauskauf entdecken viele Käufer plötzlich Mängel, die ihnen beim Besichtigungstermin gar nicht aufgefallen sind. Feuchtigkeit im Keller, Schimmel hinter der Tapete oder ein Dach, das Asbest enthält – das sorgt nicht nur für Ärger, sondern oft auch für hohe Sanierungskosten. Dann steht schnell die Frage im Raum: Hätte der Verkäufer mich über diese Mängel informieren müssen? Und wenn ja – kann ich den Kauf rückgängig machen oder Schadensersatz verlangen? Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Magedeburg zeigt, wie die Gerichte in solchen Fällen entscheiden – und wo genau die Grenze zwischen einem versteckten Sachmangel nach Immobilienkauf und der Eigenverantwortung des Käufers verläuft. 1. „Gekauft wie gesehen“ – was das wirklich heißt Fast jeder notarielle Kaufvertrag enthält eine Formulierung wie, dass das Haus „wie besic
06.11.2025
Bad Segeberg

Altbau gekauft – und alles feucht?

17.07.2025
Bad Segeberg

Fehlende Baugenehmigungen beim Immobilienkauf: Ihre Rechte als Käufer

Bad Segeberg (em) Es ist leider kein Einzelfall immer wieder kommt es vor, das nach dem Kauf eines Hauses oder einer Wohnung  versteckte Mängel ans Licht kommen.  Ein besonders  Ärgerlich ist es, wenn für einen Teil oder gar das ganze Gebäude keine Baugenehmigung besteht. Denn dann kann die zuständige Bauaufsichtsbehörde die Nutzung des Gebäudes untersagen.  Doch was genau bedeutet das für Sie als Käufer, und welche rechtlichen Schritte können Sie gegen den Verkäufer einleiten? Fehlende Baugenehmigung als Sachmangel Eine fehlende Baugenehmigung stellt regelmäßig einen Sachmangel der Immobilie dar. Dies liegt daran, dass die Baubehörde die Nutzung der betreffenden Gebäudeteile untersagen kann, bis eine entsprechende Genehmigung vorliegt. Diese Tatsache beeinträchtigt den Wert und die Nutzbarkeit der Immobilie erheblich.  Ihre Rechte als Käufer Wenn Sie nach dem Kauf feststellen, dass für Teile der Immobilie keine Baugenehmigung vorl
20.03.2025
Bad Segeberg

Immobilienkauf: Haftet der Verkäufer für versteckte Mängel – auch bei Gewährleistungsausschluss?

Bad Segeberg  - Der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung ist für viele ein großer Schritt. Doch was passiert, wenn nach dem Einzug plötzlich feuchte Wände, Risse im Mauerwerk oder eine defekte Heizung auftauchen? "Pech gehabt!" denken sich viele, denn schließlich stand im Kaufvertrag der berühmte Satz: "Die Immobilie wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft." Doch heißt das wirklich, dass der Verkäufer für nichts haftet? Nicht unbedingt! Was bedeutet der Gewährleistungsausschluss beim Immobilienkauf? In den meisten notariellen Kaufverträgen wird die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen. Das bedeutet, dass der Verkäufer nicht für später entdeckte Mängel haftet. Der Käufer nimmt das Haus quasi "wie gesehen" – also ohne Rückgabe- oder Nachbesserungsrechte. Klingt unfair? Vielleicht. Aber es gibt Ausnahmen, und genau hier wird es spannend! Wann haftet der Verkäufer trotz Gewährleistungsausschluss? Es gibt einige Situat
06.03.2025
Bad Segeberg

Versteckte Mängel beim Immobilienkauf: Ihre Rechte und wie Sie sich schützen können

Bad Segeberg (em) Ob Haus oder Wohnung – der Kauf einer Immobilie ist oft die größte Investition im Leben. Doch manchmal kommt nach der Übernahme des Hauses oder der Wohnung das böse Erwachen: Ein undichter Keller, Schimmel im Bad oder alte Leitungen können schnell hohe Kosten verursachen. Hier erfahren Sie, welche Rechte Sie als Käufer bei versteckten Mängeln haben und was Sie in einem solchen Fall tun können. Was sind versteckte Mängel beim Immobilienkauf? Aber mal von Anfang an: Welche Arten von Mängel an einer Immobilie gibt es im juristischen Sinne eigentlich? Grundsätzlich werden Mängel an der Wohnung oder dem gekauften Haus in drei Kategorien unterteilt: Offene Mängel: Diese sind sofort sichtbar, wie etwa Risse in den Wänden oder beschädigte Fliesen. Käufer müssen sich über solche Mängel selbst informieren, zum Beispiel bei der Besichtigung und können diese nicht nach dem Kauf reklamieren. Versteckte Mängel: Hierbei hand
08.11.2024
Neumünster

Immobilien – kaufen oder neu errichten?

Neumünster (em) Ob ein Immobilienkauf oder eine Neuerrichtung die richtige Wahl ist, diese weitgreifende Entscheidung ist Inhalt der Veranstaltung am Freitag, 15. März an der Volkshochschule Neumünster (Gartenstraße 32) um 19 Uhr. Ein Sachverständiger berichtet aus seinen Erfahrungen aus 20 Jahren Gerichts- und Privatgutachterpraxis, um aus Fehlern lernen zu können ohne diese selbst zu machen. Wo liegen die gravierenden bautechnischen Fallstricke, die zu Bauschäden führen? Kann man sich davor schützen? Wenn ja, wie? Diesen Fragen wird hier u.a. nachgegangen. Der Kurs soll kein Vortrag im üblichen Sinn sein: Nach kurzer Einführung in das Thema sollen vornehmlich Fragen aus dem Auditorium beantwortet werden. Der Eintritt beträgt 8 Euro. Um eine Anmeldung bei der vhs unter Tel. 0 43 21 / 70 76 90 wird gebeten.
07.03.2019