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Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg
Zweite Zukunftswerkstatt "Künstliche Intelligenz - Einfach machen"
07.05.2024
Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg
Zukunftswerkstatt on Tour "Künstliche Intelligenz- einfach machen!"
20.03.2024
Artikel
Henstedt-Ulzburg
"Lernst du noch oder verstehst du schon? Cleveres Denken in digitalen Zeiten"
07.10.2025
Neumünster
Vortrag: Was hat die Künstliche Intelligenz dazugelernt?
Neumünster. Der Vortrag erläutert am Dienstag, 7. Oktober 2025, ab 19:30 Uhr grundlegende Lernmethoden von KI – von der Klassifizierung überwachter Daten bis hin zu modernen Sprachmodellen mit selbstüberwachtem und bestärkendem Lernen. Prof. Dr. Alexander Piel vom Institut für Experimentelle und Angewandte Physik der Universität Kiel veranschaulicht anhand einfacher Beispiele, wie KI lernt und welche Herausforderungen dabei bestehen.
Die Veranstaltung richtet sich an ein allgemein interessiertes Publikum ohne Vorkenntnisse und findet in der Volkshochschule Neumünster (Gartenstraße 32) in Kooperation mit der Universitätsgesellschaft statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 6,00 € und wird vor Ort erhoben. Für Mitglieder der Universitätsgesellschaft sowie für Schülerinnen und Studentinnen ist der Eintritt frei.
Eine Anmeldung wird telefonisch unter 04321 942-5600 oder per E-Mail an vhs@neumuenster.de erbeten. Kursnummer: CA10026VO.
05.10.2025
Norderstedt
„Future Skills: Kompetenzen für morgen“ - Semesterstart der VHS Norderstedt
Norderstedt. Am Montag, den 15. September 2025 startet das Herbstsemester mit einem Programm, das verbindet, inspiriert und stark macht für die Zukunft.
Unsere Welt verändert sich in einem atemberaubenden Tempo: Digitalisierung, gesellschaftliche Umbrüche, globale Herausforderungen und neue Arbeitsformen fordern uns heraus. Wer hier nicht nur mithalten, sondern aktiv mitgestalten möchte, braucht sogenannte „Future Skills“ – Kompetenzen, die für die Zukunft wichtig sind. Dazu gehören kritisches Denken, digitale Kompetenz, Kreativität, Resilienz, Teamfähigkeit, Nachhaltigkeit, kommunikative Stärke und die Bereitschaft, Vielfalt zu leben.
Die VHS Norderstedt bietet in diesem Herbst Kurse, Workshops und Veranstaltungen, die genau diese Fähigkeiten fördern – praxisnah, lebensnah und offen für alle. In einem frisch gestalteten Booklet, das seit Mitte Juli im Norderstedter Stadtgebiet ausliegt, gibt die Einrichtung einen bunten und informativen Vorgeschmack auf d
11.09.2025
Neumünster
Mit jedem Schnitt auch ein Stück Kunst: Freisprechungsfeier der Fliesenleger in Neumünster
Neumünster. In den Räumen der Kreishandwerkerschaft Mittelholstein wurde am Donnerstag, 31. Juli 2025, ein bedeutender Meilenstein gefeiert: 15 Männer und eine Frau wurden offiziell aus ihrer Lehrzeit zum Fliesen-, Platten- und Mosaikleger verabschiedet und in den Gesellenstand erhoben.
Den feierlichen Akt übernahm der ehemalige Obermeister der Innung des Baugewerbes Neumünster, Lothar Kutkowsky, der mit bewegenden Worten die Leistung der Absolventin und Absolventen würdigte. „Der Beruf des Fliesenlegers ist mehr als ein Handwerksberuf – das ist ein Beruf mit Präzision, Sinn für Ästhetik und Beständigkeit“, betonte Kutkowsky in seiner Ansprache. Er erinnerte daran, dass Fliesen weit über den klassischen Einsatz in Bad und Küche hinausgehen: „Sie schaffen Räume, die Leben tragen, verleihen Häusern Struktur, Farbe und Charakter. Mit jedem Schnitt, jeder Fuge und jedem perfekt verlegten Quadrat beweisen Sie nicht nur Technik, sondern auch Kunst.“
04.08.2025
Bad Segeberg
Wenn ein Erbe plötzlich doch nicht mehr haftet – was das Urteil des LG Frankenthal für Sie bedeutet
Bad Segeberg. Ein Todesfall ist oft nicht nur emotional belastend, sondern bringt auch ganz praktische Fragen mit sich: Wer bezahlt die Beerdigung? Wer haftet für Schulden? Und was, wenn man erst nach der Erbschaft merkt, dass der Nachlass überschuldet war? In einem aktuellen Fall hat das Landgericht Frankenthal (Az. 8 O 189/24, Urteil vom 27.02.2025) deutlich gemacht: Auch wenn man ein Erbe angenommen hat, kann man es unter bestimmten Bedingungen wieder „loswerden“.
Kurz erklärt: Erbe annehmen, ausschlagen – oder anfechten? Wenn Sie von einem Erbfall erfahren, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Sie nehmen das Erbe an – automatisch oder ausdrücklich. Dann haften Sie auch für Schulden.
Oder Sie schlagen es aus – das geht innerhalb von 6 Wochen, und zwar in schriftlicher oder notariell beglaubigter Form.
Aber was passiert, wenn Sie ein Erbe versehentlich angenommen haben, weil Sie nicht wussten, dass es Schulden gibt? D
29.07.2025