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Bad Segeberg
Wohnungslosenhilfe Kreis Segeberg informiert über Umgang mit Mietschulden
(Bad Segeberg) Die Wohnungslosenhilfe Kreis Segeberg der Diakonie Altholstein lädt am Mittwoch, 22. Juli 2026, von 16.30 bis 18.00 Uhr zu einer kostenlosen Informationsveranstaltung in die Lübecker Straße 10-12 in Bad Segeberg ein. Unter dem Titel „Mietschulden: Was muss und kann ich tun?!" richtet sich das Angebot an Mieter*innen aus der Region.
Die Berater*innen zeigen, wie Mietschulden entstehen und welche Folgen drohen: fristlose Kündigung, Räumungsklage, Zwangsräumung. Im Mittelpunkt stehen Wege, das Mietverhältnis zu retten, der Kontakt zu Vermieter*innen sowie Unterstützungsmöglichkeiten wie Beratungskostenbeihilfe, Prozesskostenhilfe, Rechtsschutzversicherung, Jobcenter, Sozialamt und Wohngeld. Grundlage ist die 20-jährige Erfahrung der Beratungsstelle in Wohnungsnotfällen im Kreis Segeberg: Viele Notlagen ließen sich vermeiden, hätten Betroffene frühzeitig die richtigen Informationen gehabt.
Der Zugang ist ohne Anmeldung möglich. Für Rückfragen
20.07.2026
Bad Segeberg
Internetvertrag mit 24 Monaten Laufzeit: Warum Kunden genau hinschauen müssen
Internet- und Telefonverträge gehören zu den Dingen, die viele Menschen möglichst schnell erledigen möchten. Ein Schreiben des Anbieters, ein beworbenes Paket, ein scheinbar passender Tarif – und schon ist ein Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit abgeschlossen. Später stellt sich dann oft die Frage: Hätte es nicht auch eine kürzere Laufzeit geben müssen? Und hätte der Anbieter darauf ausdrücklich hinweisen müssen?
Der Bundesgerichtshof hat dazu mit Urteil vom 21. Mai 2026 (Az. III ZR 220/25) eine für Verbraucher wichtige Entscheidung getroffen. Es ging um § 56 Abs. 1 Satz 2 Telekommunikationsgesetz. Danach müssen Anbieter von Telekommunikationsdiensten Verbrauchern grundsätzlich auch einen Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von höchstens zwölf Monaten anbieten. Der BGH entschied jedoch: Der Anbieter muss diese 12-Monats-Variante nicht in gleicher Weise wie den beworbenen 24-Monats-Vertrag anbieten und auch nicht zwingend im selben Werbeschreiben ausdrücklich
16.07.2026
Norderstedt
Mieter-Handbuch: Ratgeber entschlüsselt Rechte und Pflichten
Norderstedt. Weniger Ausnahmen bei der Mietpreisbremse, ein Deckel für die Steigerungen bei Indexmietverträgen und klare Regeln, was Vermieter an Möblierungszuschlag verlangen dürfen. So lauten einige Eckpunkte des gerade diskutierten Reformpakets der Bundesregierung für einen besseren Mieterschutz.
Denn immer wieder sind das die Hürden, um eine bezahlbare Wohnung zu finden. Oder Anlass für Ärgernisse im laufenden Mietverhältnis. Wer sich über Rechte und Pflichten als Mieter informieren will, findet mit dem „Mieter-Handbuch“ den passenden Ratgeber. Das Buch, gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben, entschlüsselt das oftmals komplizierte Mietrecht. Anhand von Beispielen und Urteilen wird gezeigt, wie Gerichte entschieden haben und was bei Streitigkeiten zu beachten ist.
Der Ratgeber begleitet vom Abschluss des Mietvertrags über das laufende Wohnverhältnis bis hin zum Auszug. Wie lange im Voraus muss der Vermiete
16.07.2026
Neumünster
Bönebüttel sagt Adieu: "Die Verwaltungsspitze hat ihre Hausaufgaben nicht gemacht!"
Neumünster. Wer in diesen Tagen das Bürgerbüro in Neumünster aufsuchen möchte, steht vor verschlossenen Türen. Während der Service für zwei Tage eingestellt wird, ist der Grund dafür technischer Natur, die Ursache jedoch politisch: Die Gemeinde Bönebüttel hat Neumünster zum 1. Januar 2026 offiziell verlassen. Für die Junge Union (JU) Neumünster ist dieser Bruch das Ergebnis einer gescheiterten Verwaltungspolitik unter Oberbürgermeister Tobias Bergmann (SPD).
Die Kündigung der Verwaltungsgemeinschaft durch Bönebüttel kam nicht aus heiterem Himmel. Sie wurde unter anderem mit dem Wunsch nach besserem Service und einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe begründet. Attribute, die man bei der derzeitigen Rathausspitze bisweilen vermisst.
Der Kreisvorsitzende der Jungen Union Neumünster, Malte Stötera, kritisiert die Entwicklung deutlich: „Wenn eine Umlandgemeinde die Flucht ergreift, weil sie sich in der Zusammenarbeit mit Neumünster nicht mehr wertgeschä
12.01.2026
Bad Segeberg
Muss eine Kündigung Gründe enthalten – und was bedeutet das im Kündigungsschutzprozess?
Bad Segeberg. Wer eine Kündigung in der Hand hält, schaut meist zuerst auf das „Warum“. Und wer kündigt, fragt sich häufig: Sollte ich den Grund lieber gleich ins Schreiben aufnehmen – oder lasse ich das besser? Die kurze Antwort lautet: Im Regelfall muss das Kündigungsschreiben keine Begründung enthalten. Entscheidend wird der Kündigungsgrund oft erst im Kündigungsschutzprozess – dort aber mit voller Wucht.
Dieser Beitrag erklärt praxisnah (für Arbeitgeber und Arbeitnehmer), wann Gründe im Kündigungsschreiben erforderlich sind, welche Ausnahmen es gibt und wie sich das Fehlen einer Begründung im Verfahren vor dem Arbeitsgericht auswirkt.
1) Ausgangspunkt: Schriftform ja – Begründung meistens nein
Eine Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis nur wirksam, wenn sie schriftlich erklärt wird (Papier, Originalunterschrift).
Eine generelle Pflicht, den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben zu nennen, gibt es d
16.12.2025