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35. Mietenspiegel
Die Nebenkosten sind das Problem!
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Bad Segeberg
Mieterhöhung nach Modernisierung: Was Mieter und Vermieter wissen müssen
Bad Segeberg. In vielen Städten und Gemeinden – auch rund um Bad Segeberg – werden derzeit Gebäude modernisiert, energetisch saniert oder auf Barrierefreiheit umgerüstet. Für Mieter bedeutet das oft: Baulärm, Einschränkungen – und höhere Mieten. Doch nicht jede Modernisierung rechtfertigt automatisch eine Mieterhöhung.
Rechtsanwalt Alexander-Georg Rackow erklärt, wann Vermieter die Kosten rechtmäßig auf die Miete umlegen dürfen, welche Rechte Mieter während der Bauarbeiten haben und wann sich ein Widerspruch lohnt.
Was gilt als Modernisierung – und was nicht?
Der Begriff „Modernisierung“ ist im Mietrecht (§ 555b BGB) genau festgelegt.
Als Modernisierung gelten Maßnahmen, die
den Wohnwert nachhaltig erhöhen (z. B. neues Bad, Balkon, Aufzug),
Energie oder Wasser einsparen (z. B. neue Heizungsanlage, Dämmung) oder
die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessern (z. B. Barrierefreiheit).
Nicht dazu z
09.10.2025
Bad Segeberg
Haustierhaltung in Mietwohnungen: Was Mieter und Vermieter in Bad Segeberg wissen sollten
Bad Segeberg (em) In Deutschland leben rund 10,5 Millionen Hunde und etwa 15,7 Millionen Katzen in Haushalten. Zudem wohnen etwa 57 % der Deutschen zur Miete. Kein Wunder also, dass die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen immer wieder für Zoff und Diskussionen zwischen Mietern und Vermietern sorgt. Darf ein Vermieter die Haltung von Hunden und Katzen verbieten? Welche Rechte haben Mieter, wenn es um Haustiere geht? Als erfahrener Rechtsanwalt für Mietrecht in Bad Segeberg erkläre ich, was in Bezug auf die Tierhaltung in Mietwohnungen rechtlich erlaubt ist und worauf beide Seiten achten sollten.
Rechtliche Grundlagen zur Haustierhaltung in Mietwohnungen
Das Mietrecht in Deutschland regelt zwar schon viele Details des Mietrechts, aber ausgerechnet für die Haustierhaltung gibt es keine spezielle gesetzliche Regelung. Die wichtigsten Vorgaben ergeben sich deshalb aus dem jeweiligen Mietvertrag, dem allgemeinen Mietrecht sowie aus Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH
06.02.2025
Norderstedt
FDP fordert Bewohnerparkzone im Dahlienstieg
Norderstedt (em) Die Anwohnerinnen und Anwohner des Dahlienstiegs sehen sich mit einem hohen Parkdruck konfrontiert: Nicht nur sie wollen dort parken, sondern auch Berufspendelnde, Flugreisende und Nutzer der U-Bahn belegen die Parkplätze im Dahlienstieg. Dies führt dazu, dass die Anlieger keinen Parkplatz mehr in der Nähe ihres Zuhauses finden.
Auf Bitte der Anlieger antwortete die Verwaltung nun am 22. Oktober, dass sie nicht beabsichtigt, dort eine Bewoh-nerparkzone einzurichten und verwies dabei unter anderem auf die vor Ort vorhandenen Parkgaragen. Diese gehören jedoch einem privaten Vermieter und sind nicht den einzelnen Grundstücken zugewiesen. „Wir wünschen uns natürlich eine vermehrte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs durch alle Bürgerinnen und Bürger. Eine Verdrängung von Anwohnern aus den nahen Parkflächen muss dabei aber vermieden werden“ so Michael Reimers, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP in Norderstedt.
Die FDP-Fraktion hat
13.11.2024
Bad Bramstedt
Neuer Betreiber für Seniorenresidenz Bad Bramstedt
Bad Bramstedt (em) Die Seniorenresidenz am Köhlerhof in Bad Bramstedt hat einen neuen Betreiber: Zum 1. Juli hat die „Parkresidenz Köhlerhof Betriebs GmbH“ die Einrichtung übernommen. Dahinter steht der Pflegeheim-Spezialist TERRANUS. Unter dem neuen Betreiber soll das Haus moderner ausgestattet und die Belegung gesteigert werden.
„Wir wollen in enger Zusammenarbeit mit dem Immobilieneigentümer die Einrichtung weiter- entwickeln“, sagte TERRANUS-Geschäftsführerin Anja Sakwe Nakonji. Für die Bewohnerin- nen und Bewohner ändert sich durch den Betreiberwechsel nichts. Deren Heimverträge blei- ben weiter gültig und werden erfüllt. Auch sämtliche Beschäftigten wurden vom neuen Betrei- ber übernommen. Das Haus firmiert künftig unter „Seniorenresidenz Am Park“.
Die Seniorenresidenz Am Park verfügt über insgesamt 225 Betten für Voll- und Kurzzeitpflege sowie Service-Wohnungen. Das idyllisch zwischen Kurpark und Innenstadt gelegene Haus soll im Zuge de
08.07.2024
Norderstedt
Erneut verschärfte Kappungsgrenzenverordnung trotz angespanntem Wohnungsbau
Norderstedt (em) Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am Mittwoch, dem 20. März 2024 eine Kappungsgrenzenverordnung beschlossen. Danach dürfen ab 1. Mai 2024 in 62 Gemeinden Schleswig-Holsteins mit angespanntem Wohnungsmarkt Bestandsmieten um 15 %, statt wie bisher maximal um 20 %, innerhalb von drei Jahren erhöht werden. Hierzu zählt laut der Verordnung auch Norderstedt, obwohl die Mietsteigerung nachweislich des seit 1980 alle zwei Jahre erscheinenden Norderstedter Mietspiegels deutlich geringer ausfällt.
Auch wenn die Steigerung der Mieten im aktuellen Mietspiegel mit durchschnittlich 3,09 % pro Jahr deutlich höher ausfiel als in den vergangenen Jahren, so liegt die Steigerung immer noch weit unter der nun vorgeschriebenen Kappungsgrenze von 15 % für 3 Jahre (Æ 5%).
Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack meinte dazu: _"_Wir schützen mit der Verordnung Mieterinnen und Mieter genau dort, wo es nötig ist".
Dem widerspric
20.03.2024
Norderstedt
Stadt Norderstedt veröffentlicht „Mietspiegel 2023“
Norderstedt (em) Die Stadt Norderstedt hat jetzt den „Mietspiegel 2023“ vorgestellt – es ist der nunmehr 34. Mietspiegel für den Bereich Norderstedt. Angesichts der großen Zahl berücksichtigter Mietdaten und der Datenprüfung durch das Sozialamt der Stadt Norderstedt, durch Vermieterverbände und den Mieterverein Norderstedt ist der Norderstedter Mietspiegel nach Ansicht der Verwaltung einer der bestfundierten in Deutschland. Im Vergleich zum Mietspiegel 2021 sind die Mietwerte im Mietspiegel 2023 insgesamt wieder gestiegen. Die Höhe der Mieten spiegelt die Lage Norderstedts in der Nähe Hamburgs wider.
Für die Erstellung des Mietspiegels wurden annähernd 8.700 Daten nicht öffentlich geförderter Wohnungen (davon rund 2000 Genossenschaftswohnungen) erfasst. Dies ist ein hoher Prozentsatz des in Frage kommenden, nicht preisgebundenen Mietwohnungsbestandes.
Der Mietspiegel gilt für alle freifinanzierten Wohnungen, nur bedingt anwendbar ist er für Häuser bis
06.12.2023