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EGNO | Stadt Norderstedt
Wildblumenwiese in Norderstedt: Gute Entwicklung und neues Insektenzuhause
23.10.2020
Artikel
Bad Segeberg
Interkulturelle Woche: „Dafür!“ statt dagegen – Gelebte Vielfalt im Kreis Segeberg
Kreis Segeberg. Unter dem Motto „Dafür!“ möchte die Interkulturelle Woche (IKW) 2025 im Kreis Segeberg erneut ein starkes Zeichen für Vielfalt, Zusammenhalt und ein respektvolles Miteinander setzen. Vom 1. bis 30. September lädt ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm für das gesamte Kreisgebiet dazu ein, sich aktiv mit Fragen der Integration, Teilhabe und kulturellen Vielfalt auseinanderzusetzen – und Haltung zu zeigen: für Respekt, für Begegnung, für gelebte Demokratie.
Bereits zum 14. Mal beteiligt sich der Kreis Segeberg an der bundesweiten Aktion, die seit 1975 jährlich stattfindet. Auf dem Programm stehen in diesem Jahr unter anderem ein traditionelles Familienfest auf der Kirchwiese in Bad Segeberg, kulturelle Feste, Workshops, Kochkurse, Lesungen, Sprachcafés, politische Runden, Ausstellungen, Vorträge zum Thema Gesundheit und kreative Mitmachaktionen für alle Generationen. Organisiert wird die IKW vom Büro für Chancengleichheit und Vielfalt des Kreises, das gemeins
28.08.2025
Neumünster
Stadt Neumünster mahnt zur Einhaltung der Leinenpflicht – Hohe Bußgelder drohen
Neumünster. Aufgrund der aktuellen Vorkommnisse im Fall des als gefährlich eingestuften Schäferhundes, möchte die Ordnungsbehörde der Stadt Neumünster darauf hinweisen, dass bei einer nicht eingehaltenen Leinenpflicht mit einem Bußgeld zu rechnen ist.
Bei Haltern von Hunden, die gegen die Leinenpflicht verstoßen, wird ein Bußgeld von circa 150 Euro fällig. Sollte der Hund bereits als gefährlich festgestellt worden sein, liegt das Bußgeld deutlich höher. Hier muss der Halter bei einem Verstoß circa 1.000 Euro zahlen.
Als gefährlich festgestellte Hunde haben eine durchgängige Leinen- und Maulkorbpflicht (§ 14 HundeG SH). Für alle weiteren Hunde gilt eine Leinenpflicht nur in bestimmten Bereichen wie zum Beispiel Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen, Park- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufgebiete (§ 3HundeG SH).
Die Gefährlichkeit eines Hundes stellt die Ordnungsbehörde der Stadt Neumünster nach §7 des Hundegesetzes Schleswig-Holstein fest.
22.08.2025
Neumünster
„Sicher von und nach Wittorf radeln“ Erster Bauabschnitt abgeschlossen.
Neumünster. Durch das Förderprojekt „Sicher von und nach Wittorf radeln“ entsteht ein Teil der im Masterplan Mobilität erarbeiteten Radroute 1. Mit dieser Fahrradroute wird eine sichere Radverkehrsverbindung zwischen der Innenstadt und dem Stadtteil Wittorf entwickelt. Die Wiesenstraße bildet dabei den Streckenabschnitt, der die Anbindung des Industriegebiets Süd an die Radroute sicherstellt. Nach der Fertigstellung der Gesamtmaßnahme können Berufstätige zukünftig sicher und mit Schwung in das Industriegebiet radeln.
Ab jetzt ist die Wiesenstraße eine Fahrradstraße mit freigegebenem Kfz-Verkehr. Das bedeutet, es darf auch weiterhin mit dem Kfz durch die Wiesenstraße gefahren werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Fahrradstraßen ist 30 Km/h und gilt auch in der Wiesenstraße. Fahrradfahrende müssen nicht hintereinanderfahren, sondern dürfen nebeneinander fahren. Ein generelles Überholverbot von Fahrradfahrenden gibt es nicht, jedoch dürfen bei einem Überholvorgang weder d
15.08.2025
Henstedt-Ulzburg
"Meilenstein für Inklusion" Behindertengerechtes WC im Bürgerpark fertiggestellt
14.08.2025
Immobilien
Heiligenstedtenerkamp
Stimmiges Gesamtpaket: Vier Wohneinheiten in zwei Doppelhaushälften in ruhiger Lage
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