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Henstedt-Ulzburg
Schlappenmoor: Kreis lädt zum Austausch über mögliche Entwicklung ein
Kreis Segeberg. In welche Richtung soll sich das Schlappenmoor bei Henstedt-Ulzburg künftig entwickeln? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Kreis Segeberg derzeit. Wichtig dabei: Konkrete Entscheidungen sind noch nicht getroffen. Aktuell gibt es erste fachliche Entwürfe und Ideen, die nun gemeinsam mit den Eigentümer*innen der Flurstücke sowie der Öffentlichkeit besprochen werden sollen.
Das Schlappenmoor ist ein ehemaliges Hochmoor in der Oberalsterniederung. Viele Moorflächen wurden früher entwässert und zum Torfabbau genutzt. Heute ist bekannt, dass trockengelegte Moore große Mengen Kohlendioxid freisetzen und damit zum Klimawandel beitragen. In Schleswig-Holstein kommen rund 15 Prozent der klimaschädlichen Gase aus trockengelegten Mooren. Gleichzeitig gehen wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen verloren. Auch ein Moorbrand im Frühjahr dieses Jahres zeigte, wie anfällig trockene Moorböden sein können.
Der Kreis prüft deshalb, wie Fläc
17.08.2026
Bad Segeberg
Internetvertrag mit 24 Monaten Laufzeit: Warum Kunden genau hinschauen müssen
Internet- und Telefonverträge gehören zu den Dingen, die viele Menschen möglichst schnell erledigen möchten. Ein Schreiben des Anbieters, ein beworbenes Paket, ein scheinbar passender Tarif – und schon ist ein Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit abgeschlossen. Später stellt sich dann oft die Frage: Hätte es nicht auch eine kürzere Laufzeit geben müssen? Und hätte der Anbieter darauf ausdrücklich hinweisen müssen?
Der Bundesgerichtshof hat dazu mit Urteil vom 21. Mai 2026 (Az. III ZR 220/25) eine für Verbraucher wichtige Entscheidung getroffen. Es ging um § 56 Abs. 1 Satz 2 Telekommunikationsgesetz. Danach müssen Anbieter von Telekommunikationsdiensten Verbrauchern grundsätzlich auch einen Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von höchstens zwölf Monaten anbieten. Der BGH entschied jedoch: Der Anbieter muss diese 12-Monats-Variante nicht in gleicher Weise wie den beworbenen 24-Monats-Vertrag anbieten und auch nicht zwingend im selben Werbeschreiben ausdrücklich
16.07.2026
Neumünster
„Erkunden und Erleben“ Erkundungstag in der Kindertagesstätte Faldera
Neumünster. Wie sieht der Alltag in einer Kindertagesstätte aus? Welches pädagogische Konzept und welche alltagsbezogenen Ansätze begleiten die Kleinsten bei ihren ersten Schritten in eine Bildungseinrichtung? Um diese Fragen zu beantworten, öffnet die städtische Kindertagesstätte Faldera am Donnerstag, 4. Juni 2026, ab 14 Uhr ihre Türen in der Schleswiger Straße 1 – 3 für interessierte Familien.
Unter dem Motto „Erkunden und Erleben“ lädt die Einrichtung dazu ein, die pädagogische Ausrichtung hautnah kennenzulernen. Im Mittelpunkt stehen dabei sowohl der Elementarbereich - für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt - als auch die Krippe für die unter Dreijährigen.
Die Kita-Mitarbeiter möchten transparent erlebbar werden lassen, wie sie die Kinder in ihrer Entwicklung begleiten und welche Schwerpunkte sie in ihrer pädagogischen Arbeit setzen. Der Erkundungstag gibt allen Besuchern die Möglichkeit, die Gruppenräume zu entdecken, mit den Fachk
01.06.2026
Bad Segeberg
Wenn der Bußgeldbescheid kommt: Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es bei Verkehrsordnungswidrigkeiten?
Bad Segeberg. Ein kurzer Blick aufs Handy, ein Rotlichtverstoß, zu wenig Abstand auf der Autobahn oder eine Geschwindigkeitsmessung auf dem Weg zur Arbeit: Verkehrsordnungswidrigkeiten wirken im ersten Moment oft wie reine Formsache. Der Bescheid kommt, man zahlt, die Sache ist erledigt. So denken viele Betroffene.
Ganz so einfach ist es aber nicht immer. Denn hinter einem Bußgeldbescheid können Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot und im Einzelfall erhebliche berufliche Folgen stehen. Gerade wer auf seinen Führerschein angewiesen ist, sollte nicht vorschnell reagieren.
Viele Verfahren bieten Verteidigungsmöglichkeiten. Nicht jeder Vorwurf ist automatisch richtig. Nicht jede Messung ist fehlerfrei. Und nicht jeder Bußgeldbescheid hält einer genaueren Prüfung stand.
Warum man einen Bußgeldbescheid nicht vorschnell akzeptieren sollte
Im Alltag wird ein Bußgeldbescheid häufig wie eine Rechnung behandelt. Man liest den Betrag, ärgert sich kurz und zahlt. Juri
01.06.2026
Bad Bramstedt
Geeigneter Geschäftsführer gefunden: Politik stimmt Vertragsabschluss für MVZ zu
Bad Bramstedt. Die Stadt Bad Bramstedt ist bei der künftigen organisatorischen Aufstellung ihres städtischen Medizinischen Versorgungszentrums einen wichtigen Schritt vorangekommen. Die zuständigen politischen Gremien haben den zwischen Verwaltung und einem Kandidaten für die Geschäftsführung ausgehandelten Vertragsinhalten zugestimmt. Damit kann der Vertragsabschluss weiter vorbereitet werden.
Hintergrund ist die bereits angekündigte Neuausrichtung der Verwaltungsstruktur des städtischen MVZ. Der bestehende Vertrag mit der Ärztegenossenschaft Nord über die administrative Betreuung endet planmäßig zum 31. Dezember 2026. Ab diesem Zeitpunkt soll die Stadt Bad Bramstedt die Geschäftsführung des MVZ in eigener Verantwortung übernehmen. Ziel ist es, eine dauerhaft verlässliche Leitungsstruktur mit klaren Zuständigkeiten, erhöhter Präsenz vor Ort und einer stabilen organisatorischen Grundlage für die medizinische Versorgung in Bad Bramstedt zu schaffen.
Aus Sic
13.05.2026