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Quickborn

Förderverein Himmelmoor lädt zur Libellenführung ein

Quickborn. Das Himmelmoor ist nicht nur ein wertvoller Naturraum vor den Toren Quickborns, sondern auch Lebensraum für eine beeindruckende Vielfalt an Libellen. Mehr als 30 verschiedene Libellenarten konnten dort inzwischen nachgewiesen werden. Auch im Spätsommer und frühen Herbst lassen sich noch zahlreiche faszinierende Arten beobachten. Am Sonntag, 6. September, ab 11 Uhr, lädt der Förderverein Himmelmoor e. V. zu einer Libellenführung ein. Die Veranstaltung beginnt mit einem Vortrag im Torfwerk, Himmelmoorchaussee 61. Anschließend geht es gemeinsam mit den Libellen-Experten Tanja, Dieter und Rainer auf Entdeckungstour durch das Himmelmoor. Mit ihrem fundierten Fachwissen geben sie Einblicke in die Lebensweise und Artenvielfalt der Libellen und zeigen, worauf es bei der Beobachtung dieser faszinierenden Insekten ankommt. Bei großer Nachfrage werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in kleinere Gruppen aufgeteilt, um eine möglichst intensive Beobachtung und fachku
02.09.2026
Norderstedt

Baumschutzsatzung: Wie Baumschutz in Norderstedt funktioniert

Norderstedt. Jubiläum für die aktuelle Baumschutzsatzung der Stadt Norderstedt im September: In Kraft getreten ist die Baumschutzsatzung am 16. September 2016. Aus diesem Anlass veröffentlicht die Stadt Informationen zum Thema Baumfällungen. Generell galt und gilt: Der Erhalt von Bäumen ist angesichts des Klimawandels wichtig. Bäume tragen zu wichtigen Ökosystemleistungen wie etwa Luftqualitätsverbesserung, Klimaregulierung und der Schaffung von Lebensraum für Tierarten und Insekten bei. Aspekte wie Frucht- oder Laubfall zählen zu normalen Lebensäußerungen eines jeden Baumes - sie stellen keinen Grund für die Fällung eines Baumes dar. In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen in Schleswig-Holstein verboten. Für alle, die zum Herbst die Fällung von Bäumen planen, bietet die Stadt Norderstedt Informationen, um Anträge für Baumfällungen unter Berücksichtigung des Baumschutzes richtig einzureichen.
20.08.2026