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Bad Segeberg

Aufbewahrungsfristen beachten - Bund der Steuerzahler berät

Neumünster/Bad Segeberg (em) Zum Jahresbeginn beginnt bei vielen Bürgern und Unternehmen auch das Aufräumen der Akten, sei es Papier oder die digitale Ablage. Aber nicht alles sollte vernichtet oder gelöscht werden. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster/Segeberg erläutert die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und solche, die persönlich sinnvoll sind. Die Aufbewahrungspflicht für Selbstständige und Gewerbetreibende ist klar geregelt. Für sie gelten Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen zwischen sechs und zehn Jahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden sind oder der Buchungsbeleg entstanden ist. Auch Privatpersonen können verpflichtet sein, Rechnungen und Belege aufzubewahren. Eine zweijährige Aufbewahrungsfrist gilt für Steuerpflichtige,
08.01.2025
Quickborn

CDU Stadtverband wählt Vorstand

12.11.2024
Henstedt-Ulzburg

Verantwortungsbewusste Finanzpolitik in stürmischen Zeiten

Henstedt-Ulzburg (em) Zur gestrigen Vorstellung des vorläufigen Jahresabschlusses 2023 erklärt der finanzpolitische Sprecher, Ole-Christopher Plambeck: „Der von Finanzministerin Monika Heinold vorgestellte vorläufige Jahresabschluss 2023 zeigt die schwierige Haushaltssituation, in der sich Schleswig-Holstein befindet. So musste der Landeshaushalt mit deutlich weniger Geld auskommen als im Jahr zuvor. Dabei gingen im letzten Jahr die Steuereinnahmen um etwa 600 Millionen Euro zurück, während die Zinsausgaben um 96 Millionen Euro stiegen.  Der Lichtblick ist aber, dass das Land verantwortungsbewusst mit den Notkrediten umgegangen ist. Von den gesamten 6,5 Mrd. Euro Notkredit-Ermächtigungen mussten nur 2,3 Mrd. Euro in Anspruch genommen werden, wovon auch bereits 1,3 Mrd. Euro wieder getilgt werden konnten. Im Angesicht der multiplen Krisen seit 2020 zeigt dies, wie verantwortungsbewusst Schwarz-Grün mit den Notkrediten umgeht – und das wird auch 2024 der Fall sein. Für dieses
10.07.2024
Henstedt-Ulzburg

CDU beantragt Festlegung von Personalkostenbudgets im Haushaltsplan

Henstedt-Ulzburg (em) Die CDU-Fraktion beantragt, im Rahmen des Haushaltsplanes 2024 und der Mittelfristplanung 2025 - 2027 Personalkostenbudgets zu beschließen. Die Personalkosten (Konto 5011 – 5139) sollen für 2024 auf 14.600 TEUR, für 2025 auf 15.200 TEUR,  für 2026 auf 16.000 TEUR, für 2027 auf 16.200 TEUR festgelegt werden. Die noch nicht berücksichtigten tariflichen Gehaltsanpassungen für die Beamten und Angestellten in der Zukunft, die die jetzt eingearbeiteten Gehaltssteigerungen von 1,5 % übersteigen, sind darin nicht enthalten. Tarifliche Anpassungen sind jeweils in den Nachtragshaushalten zu berücksichtigen. Gleichzeitig beantragt die CDU Fraktion, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Kürzungen (lt. Verwaltungsliste) für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 780 TEUR (817 TEUR – 35 TEUR) zu übernehmen. Insgesamt ergibt sich für das Haushaltsjahr 2024 aus dieser Maßnahme eine Einsparung in Höhe von 2.160 TEUR. Als Begründung nannte die CDU:    "Der 1. Haushal
21.03.2024
Norderstedt

FDP: "Weg frei für Zukunfts-Investitionen - Haushalt endlich beschließen!"

Norderstedt (em) Die Norderstedter FDP befürchtet, dass mangelnde Entschlussfreudigkeit anderer Ratsfraktionen wichtige Maßnahmen für die Stadt verhindert. Die Freien Demokraten fordern deshalb die Stadt-vertreter auf, zügig den vorgelegten Haushaltsplan abschließend zu beraten. „Die FDP-Fraktion hat deshalb schon frühzeitig nach Vorlage des Haushaltsentwurfes im letzten Herbst konkrete Fragen, insbesondere zur Personalentwicklung gestellt,” betont FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Mährlein”, diese sind im Laufe des Jahres unterschiedlich überzeugend und nach-vollziehbar beantwortet worden”. Daraus resultiert eine Reihe von konkreten von Änderungsanträgen, die den Ausschüssen vorgelegt wurden. Hätten andere Fraktionen noch Fragen gehabt, hätten diese gestellt werden müssen. Es ist aus Sicht der Liberalen nicht verantwortungsvoll, weitere Beratungen kommentarlos zu verschieben, ohne dies inhaltlich zu begründen. Insbesondere bei den umfangreichen Stellenvermehrungen müssten ver
29.02.2024
Bad Segeberg

Bund der Steuerzahler erklärt die Aufbewahrungsfristen

Kreis Segeberg/Neumünster (em) Zum Jahresbeginn beginnt bei vielen Bürgern und Unternehmen auch das Aufräumen der Akten, sei es Papier oder die digitale Ablage. Aber nicht alles sollte vernichtet oder gelöscht werden. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster/Segeberg erläutert die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und solche, die persönlich sinnvoll sind.  Die Aufbewahrungspflicht für Selbstständige und Gewerbetreibende ist klar geregelt. Für sie gelten Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen zwischen sechs und zehn Jahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden sind oder der Buchungsbeleg entstanden ist.  Auch Privatpersonen können verpflichtet sein, Rechnungen und Belege aufzubewahren. Eine zweijährige Aufbewahrungsfrist gilt für Steuerpflichtige, die
09.01.2024