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Bad Segeberg

Muss eine Kündigung Gründe enthalten – und was bedeutet das im Kündigungsschutzprozess?

Bad Segeberg. Wer eine Kündigung in der Hand hält, schaut meist zuerst auf das „Warum“. Und wer kündigt, fragt sich häufig: Sollte ich den Grund lieber gleich ins Schreiben aufnehmen – oder lasse ich das besser? Die kurze Antwort lautet: Im Regelfall muss das Kündigungsschreiben keine Begründung enthalten. Entscheidend wird der Kündigungsgrund oft erst im Kündigungsschutzprozess – dort aber mit voller Wucht. Dieser Beitrag erklärt praxisnah (für Arbeitgeber und Arbeitnehmer), wann Gründe im Kündigungsschreiben erforderlich sind, welche Ausnahmen es gibt und wie sich das Fehlen einer Begründung im Verfahren vor dem Arbeitsgericht auswirkt. 1) Ausgangspunkt: Schriftform ja – Begründung meistens nein Eine Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis nur wirksam, wenn sie schriftlich erklärt wird (Papier, Originalunterschrift). Eine generelle Pflicht, den Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben zu nennen, gibt es d
16.12.2025
Henstedt-Ulzburg

Wichtige Grundlagen zu „Erste Hilfe am Kind“ vermittelt

Insgesamt 15 Frauen und sieben Männer mit Fluchterfahrung haben auf Einladung der Integrationskoordinierung an den Kursen „Erste Hilfe am Kind“ teilgenommen. Aufgrund der hohen Nachfrage fanden erneut zwei Termine statt. Dabei wurden den Teilnehmenden in Kooperation mit Christian Leder von „Der Dozent“ in jeweils vier Stunden wichtige Grundlagen für den Ernstfall vermittelt.  Handgriffe und Vorgehensweisen bei Verschlucken, Allergien, Vergiftungen, Schock, verschiedenen Wundarten und deren Versorgungsmöglichkeiten, thermischen Notfällen, Insektenstichen und Ertrinken wurden gezeigt. Auch Wiederbelebung wurde geübt. Zudem gab es Informationen, welche Notfallnummern in welchen Fällen zu wählen sind. Damit die Inhalte für alle verständlich übermittelt werden konnten, waren die beiden Sprach- und Kulturmittlerinnen Payan Khodadad Hassan und Somayeh Esmzamani Aghmiyooni dabei.  „Die Teilnehmenden konnten durch den Kurs mehr Sicherheit gewinnen und auch wir ha
16.12.2025
Bad Segeberg

Neue Verträge in der Schulden- und Wohnungsnotlagenberatung

Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg hat zum 1. Januar 2026 neue Träger mit der Schuldenberatung sowie der Wohnungsnotlagenberatung beauftragt.  Die DRK Betreuungsdienste Segeberg gGmbH übernimmt künftig die Schuldenberatung. In der Wohnungsnotlagenberatung werden ab Januar weiterhin die Diakonisches Werk Altholstein GmbH und ebenfalls die DRK Betreuungsdienste Segeberg gGmbH für das Kreisgebiet tätig. Eine Ausnahme ist der Bereich der Stadt Norderstedt, die sich selbst um die Wohnungsnotlagenberatung kümmert.  Neu ist, dass nun mehr Menschen von den Beratungen profitieren können, da der berechtige Personenkreis erweitert wurde. Zukünftig ist jede*r Einwohner*in des Kreises Segeberg berechtigt, die Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen. Eine Kostenübernahme durch den Kreis Segeberg erfolgt dabei neben Personen, die zu Beginn der Beratung Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch erhalten, auch für Personen mit niedrigerem Einkommen. Hier helfen
10.12.2025
Bad Segeberg

Wie hoch kann eine Abfindung nach einer Kündigung sein?

Bad Segeberg. Viele, die mit einer Kündigung konfrontiert werden – oder darüber nachdenken, eine solche auszusprechen –, stellen sich früher oder später dieselbe Frage: Wie hoch kann eine Abfindung realistischerweise ausfallen? Obwohl es im Alltag häufig so wirkt, als gebe es feste Beträge, existiert in Deutschland kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Was am Ende gezahlt wird, hängt weit mehr von den Umständen des Einzelfalls ab, die oft komplexer sind, als sie auf den ersten Blick erscheinen. 1. Gibt es überhaupt einen Anspruch auf eine Abfindung? Die Vorstellung, nach jeder Kündigung stehe automatisch eine Abfindung zu, hält sich hartnäckig. Tatsächlich entstehen Abfindungen meist dann, wenn sich beide Seiten einigen, sei es im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder im Zuge einer vergleichsweisen Einigung vor Gericht. Auch besondere gesetzliche Regelungen – etwa bei größeren Umstrukturierungen oder freiwilligen Abfindungs
08.12.2025
Quickborn

Baustart für neue Bike+Ride-Anlage am Bahnhof Quickborn Süd

Quickborn. Die Stadt Quickborn setzt ein weiteres sichtbares Zeichen für die Stärkung des Radverkehrs. Am 1. Dezember 2025 beginnt der Bau einer neuen, modernen Bike+Ride-Anlage (B+R) am Bahnhof Quickborn Süd, also in unmittelbarer Nähe zum Schulzentrum Süd. Die Fertigstellung ist – vorbehaltlich witterungsbedingter Verzögerungen – für Ende März 2026 vorgesehen. Die Maßnahme wird großzügig durch die NAH.SH GmbH mit Mitteln des Landes Schleswig-Holstein, Mittel aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes, das in Schleswig-Holstein durch den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) bearbeitet wird, sowie die Metropolregion Hamburg gefördert. Moderne Infrastruktur mit 142 Fahrradstellplätzen Die neue Anlage umfasst insgesamt 142 Fahrradabstellplätze. Dazu gehören ein offener Bereich sowie eine abschließbare Sammelschließanlage mit 66 gesicherten Stellplätzen, ausgestattet mit einem elektronischen Zugangssystem. Nutzer
02.12.2025