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Henstedt-Ulzburg

Grundsteuer gerecht? CDU lehnt Erhöhung des Hebesatzes auf 350 % ab

Henstedt-Ulzburg. Gestern hat der Gemeinderat mehrheitlich den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 350 % erhöht. Zustimmung kam von BfB, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und WHU. Die CDU stimmte gegen die deutliche Erhöhung um 42 Prozentpunkte für alle Wohnungseigentümer.  Die CDU und die FDP setzten sich für eine gerechtere Lösung ein: Das Splitting der Grundsteuer B für alle Hauseigentümer und Mieter von Wohngebäuden einerseits und für gemischt genutzte Grundstücke (Wohngebäude einschließlich Gewerbe) andererseits – damit wäre 2026 eine sozial gerechte Verteilung der Steuerlast erreicht worden. Die anderen Fraktionen vertraten jedoch unterschiedliche Ansichten zur Umsetzung, obwohl sie die Notwendigkeit einer sozial verträglichen Belastung betonten. “Aufgrund von Personalproblemen der Verwaltung, die eine frühere Umstellung auf einen gesplitteten Hebesatz für 2026 ablehnte, wurde die gerechtere Belastung von den anderen Fraktionen auf 2027 verschoben. Die
18.12.2025
Bad Segeberg

Mieterhöhung nach Modernisierung: Was Mieter und Vermieter wissen müssen

Bad Segeberg. In vielen Städten und Gemeinden – auch rund um Bad Segeberg – werden derzeit Gebäude modernisiert, energetisch saniert oder auf Barrierefreiheit umgerüstet. Für Mieter bedeutet das oft: Baulärm, Einschränkungen – und höhere Mieten. Doch nicht jede Modernisierung rechtfertigt automatisch eine Mieterhöhung. Rechtsanwalt Alexander-Georg Rackow erklärt, wann Vermieter die Kosten rechtmäßig auf die Miete umlegen dürfen, welche Rechte Mieter während der Bauarbeiten haben und wann sich ein Widerspruch lohnt. Was gilt als Modernisierung – und was nicht? Der Begriff „Modernisierung“ ist im Mietrecht (§ 555b BGB) genau festgelegt. Als Modernisierung gelten Maßnahmen, die den Wohnwert nachhaltig erhöhen (z. B. neues Bad, Balkon, Aufzug), Energie oder Wasser einsparen (z. B. neue Heizungsanlage, Dämmung) oder die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessern (z. B. Barrierefreiheit). Nicht dazu z
09.10.2025
Norderstedt

35 Jahre Mietspiegel Norderstedt - Nebenkosten belasten Haushalte stärker

Norderstedt. Der ab 01. September gültige neue Mietspiegel der Stadt Norderstedt für die Jahre 2025/2026 ist der 35. Mietspiegel der Stadt und zugleich der letzte Mietspiegel, welcher von dem verdienten Mitarbeiter der Stadt Norderstedt, Herrn Michael Holstein, zu verantworten war. Der Vorsitzende von Haus & Grund Norderstedt, Herr Sven Wojtkowiak, hierzu: „Wir bedanken uns bei Herrn Holstein für seine sachliche und professionelle Herangehensweise. Er hat großen Verdienst daran, dass der Norderstedter Mietspiegel auf so einer großen Datenbasis fußt und somit ein etabliertes und weit anerkanntes Instrument ist, um einen neutralen Vergleich der Mietwerte anzustellen.“ Die Steigerung der Mieten fällt diesmal mit durchschnittlich 3,3 % pro Jahr ähnlich aus, wie im letzten Mietspiegel. Auch wenn die durchschnittliche Steigerung der Mieten seit der erstmaligen Auflage im Jahre 1999 insgesamt um 47,09 % gestiegen sind - was gewaltig klingt - so haben sich im gleichen Zeit
21.08.2025
Quickborn

Grünes Licht für Dritten Ort TO HUUS in der Bahnhofstraße

Quickborn. Die Stadt Quickborn plant gemeinsam mit der ADLERSHORST Baugenossenschaft eG ein wegweisendes Stadtentwicklungsprojekt: In zentraler Lage an der Bahnhofstraße, in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof, entsteht mit dem „Dritten Ort TO HUUS“ ein einzigartiger Treffpunkt für alle Bürgerinnen und Bürger, der weit über die klassische Stadtbücherei hinausgeht.  Das Konzept wurde im engen Dialog zwischen Stadtverwaltung, Adlershorst, Politik, Fachplanern und weiteren Akteuren entwickelt und könnte künftig als lebendiges „Wohnzimmer der Stadt“ fungieren. Am 21. Juli 2025 folgte die Ratsversammlung der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt und beschloss mit großer Mehrheit, das Bauprojekt weiter zu bearbeiten und eine schriftliche Grundsatzvereinbarung mit der ADLERSHORST Baugenossenschaft abzuschließen. Damit ist der Weg frei für einen modernen Treffpunkt für alle Quickbornerinnen und Quickborner sowie weiteren bezahlbaren Wohnraum in der
25.07.2025