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Bad Segeberg

Wohnungslosenhilfe Kreis Segeberg informiert über Umgang mit Mietschulden

(Bad Segeberg) Die Wohnungslosenhilfe Kreis Segeberg der Diakonie Altholstein lädt am Mittwoch, 22. Juli 2026, von 16.30 bis 18.00 Uhr zu einer kostenlosen Informationsveranstaltung in die Lübecker Straße 10-12 in Bad Segeberg ein. Unter dem Titel „Mietschulden: Was muss und kann ich tun?!" richtet sich das Angebot an Mieter*innen aus der Region. Die Berater*innen zeigen, wie Mietschulden entstehen und welche Folgen drohen: fristlose Kündigung, Räumungsklage, Zwangsräumung. Im Mittelpunkt stehen Wege, das Mietverhältnis zu retten, der Kontakt zu Vermieter*innen sowie Unterstützungsmöglichkeiten wie Beratungskostenbeihilfe, Prozesskostenhilfe, Rechtsschutzversicherung, Jobcenter, Sozialamt und Wohngeld. Grundlage ist die 20-jährige Erfahrung der Beratungsstelle in Wohnungsnotfällen im Kreis Segeberg: Viele Notlagen ließen sich vermeiden, hätten Betroffene frühzeitig die richtigen Informationen gehabt. Der Zugang ist ohne Anmeldung möglich. Für Rückfragen
20.07.2026
Norderstedt

Mieter-Handbuch: Ratgeber entschlüsselt Rechte und Pflichten

Norderstedt. Weniger Ausnahmen bei der Mietpreisbremse, ein Deckel für die Steigerungen bei Indexmietverträgen und klare Regeln, was Vermieter an Möblierungszuschlag verlangen dürfen. So lauten einige Eckpunkte des gerade diskutierten Reformpakets der Bundesregierung für einen besseren Mieterschutz.  Denn immer wieder sind das die Hürden, um eine bezahlbare Wohnung zu finden. Oder Anlass für Ärgernisse im laufenden Mietverhältnis. Wer sich über Rechte und Pflichten als Mieter informieren will, findet mit dem „Mieter-Handbuch“ den passenden Ratgeber. Das Buch, gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben, entschlüsselt das oftmals komplizierte Mietrecht. Anhand von Beispielen und Urteilen wird gezeigt, wie Gerichte entschieden haben und was bei Streitigkeiten zu beachten ist.  Der Ratgeber begleitet vom Abschluss des Mietvertrags über das laufende Wohnverhältnis bis hin zum Auszug. Wie lange im Voraus muss der Vermiete
16.07.2026
Neumünster

Fokus Wärme: Wärme und Strom gemeinsam nutzen

Die Stadt Neumünster lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Wärme & Strom gemeinsam nutzen“ am Donnerstag, 23. April 2026, um 17:30 Uhr in der Elly-Heuss-Knapp-Schule ein.  Eine neue Anlage ist immer eine teure Investition, sei es eine neue Heizung zur Wärmeerzeugung oder eine neue PV-Anlage zur Stromerzeugung. Um die Effizienz der Anlagen zu steigern oder auch zusätzliche Einnahmen zu erzielen, gibt es eine Reihe von Lösungen. Beispielsweise lassen sich Wärme und Strom in räumlicher Nähe zum eigenen Gebäude erzeugen und verteilen. Dabei können über Mieter- oder Bewohnerstrom rentable Anlagen gebaut werden sowie über Gebäudenetze die Wärmeerzeugung gemeinschaftlich und kostengünstig abgebildet werden. Sie wollen Ihre Nachbarinnen und Nachbarn versorgen oder mit diesen gemeinsam eine Anlage realisieren? Dann informieren Sie sich in unserer Veranstaltung über die aktuellen Möglichkeiten und Grenze
21.04.2026
Neumünster

Gartenpflege von der Steuer absetzen

Neumünster/Kreis Segeberg. Mit Beginn der Gartensaison lassen viele Eigentümer und Mieter Rasen mähen, Hecken schneiden oder Bäume zurückschneiden. Wer dafür einen professionellen Dienstleister beauftragt, kann einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt), Bezirksverband Neumünster/Segeberg, hin. Rechtsgrundlage ist § 35a Einkommensteuergesetz. Laufende Gartenarbeiten zählen in der Regel zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Dazu gehören etwa Rasenmähen, Heckenschnitt, Laubbeseitigung oder Schädlingsbekämpfung. Steuerpflichtige können 20 Prozent der reinen Lohnkosten direkt von ihrer Einkommensteuer abziehen – maximal 4.000 Euro pro Jahr. Damit sind Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro jährlich begünstigt. Auch bestimmte Handwerkerleistungen im Garten sind absetzbar, etwa Pflasterarbeiten, der Bau einer Terrasse oder das Verlegen von Rollrasen. Hier beträgt die Steuerermäßigung ebenfalls 20 Prozent der
25.03.2026