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Bad Segeberg

Aufbewahrungsfristen -Was darf weg, was muss aufbewahrt werden?

Neumünster/Kreis Segeberg Zum Jahresbeginn steht bei vielen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen das Aufräumen von Akten an – ob in Papierform oder digital. Doch nicht alles sollte vernichtet oder gelöscht werden. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster/Segeberg erklärt, welche gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelten und welche Aufbewahrung auch aus persönlichen Gründen sinnvoll ist. Für Selbstständige und Gewerbetreibende sind die Aufbewahrungspflichten eindeutig geregelt. Geschäftsunterlagen müssen in der Regel zwischen sechs und zehn Jahren aufbewahrt werden. Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen, das Inventar oder der Jahresabschluss erstellt, ein Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder versendet oder ein Buchungsbeleg entstanden ist. Auch Privatpersonen können verpflichtet sein, bestimmte Unterlagen aufzubewahren. Eine zweijährige Aufbewahrungsfrist gilt für Steuer
07.01.2026
Quickborn

Gut vorbereitet für den Ernstfall: Bevölkerungsschutz in Quickborn

Quickborn. Bevölkerungsschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe – und gewinnt angesichts globaler Krisen, zunehmender Extremwetterereignisse und neuer Bedrohungslagen wieder deutlich an Bedeutung. Auch in Quickborn wurde 2025 intensiv daran gearbeitet, die Stadt widerstandsfähiger zu machen und Strukturen zu stärken, die im Ernstfall Sicherheit und Handlungsfähigkeit gewährleisten. „Europa steht vor großen Herausforderungen“, betont Bürgermeister Thomas Beckmann. „Globale Krisen wirken bis in unsere Städte hinein. Ein Thema, das nach dem Ende des Kalten Krieges aus dem Bewusstsein verschwunden war, ist heute aktueller denn je: der Bevölkerungsschutz. Krisen, Naturereignisse, Cyberangriffe oder langanhaltende Stromausfälle zeigen, wie verletzlich moderne Gesellschaften sein können – und wie wichtig es ist, vorbereitet zu sein.“ Hinter den Kulissen hat die Stadt Quickborn 2025 wichtige Grundlagen geschaffen. Ein Verwaltungsstab für besondere Lagen wird einge
23.12.2025
Quickborn

Verbesserung der Nahversorgung und des Einzelhandels in Quickborn

Quickborn. Eine gute Nahversorgung ist weit mehr als die Summe einzelner Einkaufsmöglichkeiten. Sie schafft Lebensqualität und kurze Wege – und ist zugleich ein wichtiger Impulsgeber für weitere Ansiedlungen, eine starke Wirtschaft und dringend erforderliche Gewerbesteuereinnahmen. Nachdem im fünften Teil dieser Reihe das neue Nahversorgungszentrum in Quickborn-Heide im Fokus stand, wird in diesem Teil die allgemeine Versorgungslage in Quickborn beleuchtet. Das Fazit: Auch in 2025 hat sich der Status Quo spürbar verbessert und weiter diversifiziert. Ein zentrales Projekt ist der neue ALDI-Markt an der Güttloh, der am 20. November 2025 eröffnet wurde. Auf rund 8.000 Quadratmetern ist in kurzer Bauzeit der modernsten ALDI-Markt Norddeutschlands entstanden. Breite Gänge, nachhaltige Holzbauweise, Photovoltaik, Wärmerückgewinnung sowie eine sehr gute Erreichbarkeit mit Auto, Fahrrad und ÖPNV setzen neue Maßstäbe. Gleichzeitig eröffnet die freiwerdende frühere Immobi
19.12.2025