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Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg

Segeberger Wirtschaftstag 2025 - Im Zentrum neuer Wege

30.09.2025
Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg

Im Zentrum neuer Wege - Segeberger Wirtschaftstag am 24. September 2025

11.09.2025
Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg

Zukunftswerkstatt: Wie RPA den Arbeitsalltag verändert!

26.07.2025
Bürgermeister Toni Köppen

"Wir brauchen ein EASTGATE als Pendant zum NORDGATE"

14.03.2025
Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg

Zukunftswerkstatt "Erfolgreich über Generationen - einfach machen"

03.12.2024

Artikel

Bad Segeberg

Herbstbelebung am Arbeitsmarkt

01.10.2025
Neumünster

Stadt Neumünster verstärkt Kontrollen bei Abfallentsorgung und Sperrmüll

In den vergangenen Wochen konnte vermehrt festgestellt werden, dass die Vorschriften zur Abfallentsorgung nicht eingehalten werden. Es wurden Abfälle außerhalb der Abfallbehälter abgelegt, Abfall im öffentlichen Raum entsorgt und auch Sperrmüll viel zu früh auf öffentlichen Wegen abgestellt. Dieses Fehlverhalten schadet dem Erscheinungsbild der Stadt Neumünster und verursacht unnötige Kosten. Aus diesem Grund möchte die Stadt Neumünster alle Bürgerinnen und Bürger auf die Einhaltung der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Neumünster (Abfallwirtschaftssatzung) hinweisen. Verstöße werden konsequent verfolgt und geahndet.  Was gehört zum Sperrmüll? Zum Sperrmüll im Sinne dieser Satzung zählen unter anderem: Hausratsgegenstände, Möbel und Einrichtungsgegenstände wie z. B. Schränke, Stühle, Matratzen, Kinderwagen, Teppichböden. Im Rahmen der Sperrmüllentsorgung werden getrennt auch Metallschrott sowie Elektro- und Elektronikgroßgeräte, z. B.
30.09.2025