Kreis Segeberg. Die Städte und Gemeinden im Kreis Segeberg und der Kreis selbst können ab sofort auf die finanziellen Mittel für Schleswig-Holstein aus dem Infrastruktur-Sondervermögen zugreifen. Nachdem die Landesregierung die Förderrichtlinie veröffentlicht hat, stehen den Kommunen im Land rund 2,1 Milliarden Euro für Zukunftsinvestitionen zur Verfügung, davon rund 194 Millionen für den Kreis Segeberg. Dazu erklären die Bundestagsabgeordnete Melanie Bernstein und der Landtagsabgeordnete und finanzpolitische Sprecher Ole Plambeck:

„Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie bringen wir eines der größten kommunalen Investitionsprogramme in der Geschichte des Landes auf den Weg. Uns war es wichtig, dass die Mittel verlässlich und möglichst unbürokratisch bei unseren Städten, Gemeinden und dem Kreis ankommen. Davon werden die Menschen im Kreis Segeberg ganz unmittelbar profitieren."

„Schleswig-Holstein erhält insgesamt 3,4 Milliarden Euro über das Länder- und-Kommunalinfrastrukturgesetz aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes. Rund 2,1 Milliarden Euro und damit 62,5 Prozent der Mittel stellt das Land direkt den Kommunen zur Verfügung, was eine bewusste politische Entscheidung im Sinne der Kommunen ist. Der Kreis Segeberg erhält davon 70.274.995,40 Euro und die Gemeinden und Städte im Kreis Segeberg 123.723.002,43 Euro“, so Bernstein und Plambeck.

„Unsere Kommunen wissen selbst am besten, wo investiert werden muss. Ob Schulen, Feuerwehren, Sportstätten, Verwaltungsgebäude, Straßen oder andere kommunale Infrastruktur, die Städte und Gemeinden erhalten die Möglichkeit, ihre wichtigsten Projekte eigenverantwortlich umzusetzen. Das stärkt die kommunale Selbstverwaltung und sorgt dafür, dass die Mittel dort eingesetzt werden, wo sie den größten Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger entfalten“, erklären die Bundestagsabgeordnete Melanie Bernstein und der Landtagsabgeordnete Ole Plambeck.

Plambeck und Bernstein betonen, dass das Land gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden ein schlankes Antragsverfahren entwickelt habe, damit Projekte ohne unnötige Bürokratie auf den Weg gebracht werden können.

„Gerade im Kreis Segeberg erleben wir eine dynamische Entwicklung mit wachsenden Städten und Gemeinden. Umso wichtiger sind moderne Schulen, leistungsfähige Feuerwehrhäuser, intakte Verkehrswege und eine zeitgemäße kommunale Infrastruktur. Mit diesem Investitionsprogramm schaffen wir die finanziellen Voraussetzungen dafür und stärken zugleich das regionale Handwerk sowie die heimische Wirtschaft“, so Bernstein und Plambeck

Abschließend rufen Bernstein und Plambeck die Kommunen im Kreis Segeberg dazu auf, die bereitstehenden Fördermittel abzurufen. Die Investitionsprojekte müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2036 bewilligt und können bis zum 31. Dezember 2042 umgesetzt werden.

Link zum digitalen Antragsformular: www.schleswig-holstein.de/lukifg-antrag

Informationen für die Kommunen unter: www.schleswig-holstein.de/lukifg-kommunal

Weitere Informationen zu LuKIFG unter: www.schleswig-holstein.de/lukifg