Bad Bramstedt (em) Die Zahl hilfe- und pflegebedürftiger Menschen steigt beständig, und damit auch die Anzahl derjenigen, die einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben. Für viele scheint klar: Ich benötige Hilfe aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter bei der Haushaltsführung und beim Rücken waschen. Und dafür gibt es die Pflegeversicherung, die die notwendigen Hilfen finanziert.

Andere denken: Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu bekommen, darf man gar nichts mehr können und muss praktisch bettlägerig sein. Was stimmt? Was ist richtig? Die Wahrheit liegt wie so oft irgendwo in der Mitte. Wo genau, soll am 10.10.2013 ausführlich beleuchtet werden. Insbesondere werden hier auch die veränderten Leistungen für Menschen mit einer dementiellen Erkrankung Erwähnung finden.

Seit Januar 2013 ist das Pflegeneuausrichtungsgesetz PNG in Kraft getreten. So gut oder so umstritten wie es im Einzelnen auch sein mag mittlerweile ist es richtig kompliziert geworden. Nicht zuletzt tragen die vielen Neuerungen dazu bei, das Verständnis zu erschweren. Frau Hinrichs von der Landwirtschaftlichen Pflegekasse Schleswig-Holstein und Frau Dr. Boxhammer vom Pflegestützpunkt im Kreis Segeberg informieren am Donnerstag, 10. Oktober, um 17.30 Uhr im Gemeindehaus der Ev. Kirchengemeinde Bad Bramstedt, Holsaatenallee 7 in Bad Bramstedt.