Kreis Segeberg. Das Jugendamt des Kreises hat die Bewerbungsfrist für ehrenamt-liche Jugendschöffinnen im Bereich des Amtsgerichtes Neumünster verlängert. Ins-gesamt werden noch 15 Bewerberinnen aus folgenden Gemeinden und Ämtern für die Amtszeit 2024 bis 2028 benötigt: • Amt Bad Bramstedt Land
• Stadt Bad Bramstedt
• Amt Auenland Südholstein
• Gemeinde Boostedt

Für die Amtsgerichte in Bad Segeberg und Norderstedt haben sich dagegen sehr viele Bewerber*innen gemeldet, die jedoch nicht in Neumünster eingesetzt werden können.

Weitere Informationen und Hintergründe
Abhängig vom Wohnort werden die Laienrichter*innen an den Amtsgerichten in Bad Segeberg, Neumünster und Norderstedt eingesetzt. Für das Ehrenamt erhalten sie eine Aufwandsentschädigung sowie eine Erstattung der Fahrkosten.

Die Beteiligung von Schöffinnen an der Rechtsprechung in Strafsachen hat eine lange Historie. Schöffinnen wirken "im Namen des Volkes" in der Strafgerichtsbarkeit mit und sollen das Verfahren und die Entscheidung für die Allgemeinheit verständlicher und nachvollziehbarer gestalten. Auf diese Weise soll die Strafjustiz zugleich menschlicher, bürger*innennäher und transparenter sein.

Jeweils ein Mann und eine Frau nehmen an den Verhandlungen der Jugendgerichte teil. Jugendschöffinnen sind Berufsrichterinnen gleichgestellt und entscheiden Schuld- und Straffragen in Jugendfällen (Alter 14 bis 18, teilweise bis 21 Jahre) gemeinschaftlich.

Arbeitgeberinnen müssen Jugendschöffinnen für die Teilnahme an den Sitzungen freistellen. Gesucht werden Bewerberinnen, die im Kreis Segeberg wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Bewerberinnen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Sprache ausrei-chend beherrschen und sie dürfen nicht vorbestraft sein. Weitere Voraussetzungen werden im Einzelfall bei der Bewerbung geprüft. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Eine erzieherische Befähigung oder Erfahrung in der Jugenderziehung ist für das Jugendschöffenamt wünschenswert.

Die Bewerberinnen werden auf eine Vorschlagsliste aufgenommen, über die der Jugendhilfeausschuss des Kreistages in seiner Sitzung entscheiden wird. Aus der Vorschlagsliste wählt der Wahlausschuss des jeweiligen Amtsgerichts dann die erforderliche Anzahl an Jugendschöffinnen für fünf Jahre aus.

Ausführliche Informationen sowie einen Bewerbungsbogen gibt es im Internet: https://schoeffenwahl2023.de/

Bewerbungen für den Kreis Segeberg sind möglich bis einschließlich Freitag, 26. Mai 2023. Interessenten senden das ausgefüllte Bewerbungsformular an das Ju-gendamt des Kreises Segeberg, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg.
Bei Fragen können sich Bürger*innen an die E-Mail-Adresse jugend@segeberg.de wenden.