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Aktiv im Alter
Im Notfall gut versorgt
Bad Bramstedt (lm/mr) Freund, Angehöriger oder Fachkraft Wer soll im Falle eines Falles über die persönlichen Belange entscheiden? Wenn unverhofft die Situation entsteht, dass die eigenen Wünsche nicht mehr geäußert werden können, setzt das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer ein. Das kann ein Familienmitglied aber auch eine fremde Person sein.
Wer sich eine vertraute Person an seiner Seite wünscht, die die eigenen Bedürfnisse und Wünsche kennt und im Falle einer Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit danach Entscheidungen trifft und handelt, sollte rechtzeitig vorbeugen und eine Vorsorgevollmacht gestalten. Hier können persönliche Wünsche formuliert werden. Um spätere Komplikationen zu vermeiden und sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche richtig umgesetzt werden, sollte die Vollmacht möglichst konkret gestaltet werden. Der Inhalt kann sich beispielsweise auf Verträge, Bankangelegenheiten, den Einzug in ein Pflegeheim und andere Bereiche beziehen
27.06.2017
Betreuungsverein Kreis Segeberg
Veranstaltung für ehrenamtliche Betreuer und Interessierte
Bad Bramstedt (em) „Wozu Vorsorge? Was kann schon passieren?“ Alles rund um das Thema Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung wird am Donnerstag, 29. September, in einem Vortrag erklärt.
Viele Fragen gibt es zu diesem Thema. Unsicherheiten führen dazu, dass wir die Erstellung einer Vorsorgevollmacht immer wieder verschieben. Was passiert, wenn im Ernstfall keiner als Bevollmächtigter eingesetzt ist? Worauf ist zu achten? Wie viel Vorsorge ist sinnvoll? Was ist der Unterschied zwischen einer Vollmacht und einer Patientenverfügung? Was ist eine Betreuungsverfügung?
Diese und viele andere Fragen sollen beantwortet werden.
Alle an diesem Thema Interessierte sind herzlich eingeladen.
Referentin: Christel Müller, Diplom Sozialpädagogin, Geschäftsführerin beim Betreuungsverein Kreis Segeberg e.V.
Diese Veranstaltung findet am Donnerstag, 29. September, um 18 Uhr im Trio in Bad Bramstedt, Kirchenbleeck 4 statt.
Hinweis: Bitte Seiteneingang i
23.09.2016
Aktiv im Alter
Wünsche sichern für alle Fälle
Bad Bramstedt (lm/fg) Soll eine fremde Person über die persönlichen Belange entscheiden? Wenn unverhofft die Situation entsteht, dass die eigenen Wünsche nicht mehr geäußert werden können, setzt das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer ein. Das kann ein Familienmitglied aber auch eine fremde Person sein.
Wer sich eine vertraute Person an seiner Seite wünscht, die die eigenen Bedürfnisse und Wünsche kennt und im Falle einer Geschäfts-und/oder Einwilligungsunfähigkeit danach Entscheidungen trifft und handelt, sollte rechtzeitig vorbeugen und eine Vorsorgevollmacht gestalten. Hier können persönliche Wünsche formuliert werden. Um spätere Komplikationen zu vermeiden und sicher zu stellen, dass die eigenen Wünsche richtig umgesetzt werden, sollte die Vollmacht möglichst konkret gestaltet werden. Der Inhalt einer Vorsorgevollmacht kann sich beispielsweise auf Verträge, Bankangelegenheiten, den Einzug in ein Pflegeheim und andere Bereiche beziehen.
Wer soll
24.06.2016
Senioren
Vorsorgevollmacht: Je früher desto besser!
Bad Bramstedt (lm/ab) Notsituationen, zum Beispiel durch einen Unfall, treten immer unverhofft ein. Wenn dann nicht mehr die eigenen Wünsche geäußert werden können, setzt das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer ein. Das kann ein Familienmitglied aber auch eine fremde Person sein.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann rechtzeitig für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit ein vertrauter Mensch bestimmt werden, der die eigenen Wünsche und Bedürfnisse kennt und danach Entscheidungen trifft und handelt. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf Verträge, Bankangelegenheiten, den Einzug in ein Pflegeheim oder andere Bereiche beziehen. Auch persönliche Wünsche können formuliert werden. Um spätere Komplikationen zu vermeiden und sicher zu stellen, dass die eigenen Wünsche richtig umgesetzt werden, sollte die Vollmacht möglichst konkret gestaltet werden. Die Vorsorgevollmacht kann dem Beauftragten jederzeit wieder entzogen oder inhaltlich verändert und der
18.06.2015
Betreuungsverein Kreis Segeberg e.V.
Veranstaltung für ehrenamtliche Betreuer am 28. Mai
Bad Bramstedt (em) Wozu Vorsorge? „Was kann schon passieren ? Alles rund um das Thema Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung"
Viele Fragen gibt es zu diesem Thema. Unsicherheiten führen dazu, das wir die Einstellung einer Vorsorgevollmacht immer wieder verschieben. Was passiert, wenn im Ernstfall keiner als Bevollmächtigter eingesetzt ist ? Worauf ist zu achten ? Wie viel Vorsorge ist sinvoll?
Was ist der Unterschied zwischen einer Vollmacht und einer Patientenverfügung?
Diese und viele andere Fragen sollen beantwortet werden. Alle an diesem thema Interessierte sind herzlich eingeladen!
Diese veranstaltung findet am Donnerstag, 28. Mai, um 18.00 Uhr im TRIO in bad bramstedt, Kirchenbleeck 4 statt.
26.05.2015
Bezirksverband Neumünster/Segeberg
Vortrag in Bad Bramstedt am 28. April
Bad Bramstedt (em) Manchmal kommt es schneller als gedacht: Wer nach einem Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung nicht mehr selbst handeln kann, ist darauf angewiesen, dass andere für ihn wichtige Entscheidungen treffen.
Dann ist es wichtig, dass man schon im Vorfeld festgelegt hat, wer Vollmacht hat und wie er diese ausüben soll. Wir wollen darüber informieren, wie man für den Fall der Fälle vorsorgen kann. Dazu laden wir zu einem Fachvortrag ein zum Thema: „Gut vorgesorgt: Vollmachten und Verfügungen“ -Die richtige letztwillige Verfügung für meinen Bedarf- am Dienstag, 28. April, um 19 Uhr, TRYP Bad Bramstedt Köhlerhof, Am Köhlerhof 4, 24576 Bad Bramstedt
Referent: Alfred Eckhard Harbs, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Kiel. Vor dem Vortrag findet um 18.30 Uhr die Mitgliederversammlung des Bezirksverbandes Neumünster/Segeberg im Bund der Steuerzahler statt. Der Eintritt ist frei. Gäste sind herzlich willkommen. Um Anmeldung wird geb
24.04.2015
Bund der Steuerzahler
Vortragsankündigung am 28. April
Bad Bramstedt (em) Vortrag in Bad Bramstedt zum Thema „Gut vorgesorgt: Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen“
Manchmal kommt es schneller als gedacht: Wer nach einem Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung nicht mehr selbst handeln kann, ist darauf angewiesen, dass andere für ihn wichtige Entscheidungen treffen.
Dann ist es wichtig, dass man schon im Vorfeld festgelegt hat, wer Vollmacht hat und wie er diese ausüben soll. Wir wollen darüber informieren, wie man für den Fall der Fälle vorsorgen kann. Dazu laden wir zu einem Fachvortrag ein zum Thema.
„Gut vorgesorgt: Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen“ Die richtige letztwillige Verfügung für meinen Bedarf am Dienstag, 28. April, 19 Uhr, TRYP Bad Bramstedt Köhlerhof, Am Köhlerhof 4, 24576 Bad Bramstedt Referent: Alfred Eckhard Harbs, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht aus Kiel Vor dem Vortrag findet um 18.30 Uhr die öffentliche Mitgliederversammlung des Kreisverb
20.04.2015
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Rechtsanwälte Lotz & Schmidt
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