Bad Segeberg (em) Die diesjährigen Prüfungen zur Erlangung des 1. Jagdscheines für Bewerberinnen und Bewerber, die im Kreis Segeberg Ihre Hauptwohnung haben, finden voraussichtlich in der Zeit vom 10. bis 28. April statt. Die genauen Zeiten und der Ort der Prüfung werden den teilnehmenden Personen rechtzeitig mitgeteilt.
Die Anträge auf Zulassung zur diesjährigen Jägerprüfung sind bis zum 10. März beim Kreis Segeberg, Der Landrat, Untere Jagdbehörde, Hamburger Str. 30, 23795 Bad Segeberg einzureichen.