Bad Segeberg (em) Im Kreis Segeberg melden sich nach wie vor weitaus mehr Mütter als Väter von der Arbeit ab, damit sie sich um ihr krankes Kind kümmern können. Nach einer aktuellen Auswertung der AOK NordWest erhielten im vergangenen Jahr über 690 Mütter und rund 180 Väter Kinderpflege-Krankengeld. Nur bei circa jedem 5. Krankheitsfall übernahm demnach der Vater die Pflege. Im Durchschnitt blieb ein Elternteil pro Krankheitsfall 2,3 Tage zu Hause. „Wenn Kinder plötzlich krank sind und zu Hause betreut werden müssen, können viele berufstätige Eltern nicht zur Arbeit gehen. In diesen Fällen springen die gesetzlichen Krankenkassen finanziell ein, wenn der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung leistet“, sagt AOK-Niederlassungsleiter Torsten Flocken aus Lübeck.

Die Krankengeldfälle bei Erkrankung eines Kindes stiegen bei der AOK NordWest in den vergangenen Jahren kontinuierlich an: So erhöhte sich die Zahl der Fälle auch im Kreis Segeberg in 2015 im Vergleich zum Vorjahr (821Fälle) um mehr als 6,1 Prozent. Allein im letzten Jahr zahlte die AOK in der Region Segeberg dafür rund
90.000 Euro an ihre Versicherten.

Die Pflege eines erkrankten Kindes ist ein triftiger Grund für den Arbeitnehmer, der Arbeit fernzubleiben. Der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeiter von der Arbeit freistellen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. „Um den Verdienstausfall auszugleichen, unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen berufstätige Eltern dann mit dem so genannten Kinderpflege-Krankengeld“, erklärt Flocken. Jedes Elternteil kann für jedes Kind unter zwölf Jahren bis zu zehn Arbeitstage pro Jahr Kinderpflege-Krankengeld in Anspruch nehmen, Alleinerziehende bis zu 20 Arbeitstage. Gehören mehrere Kinder unter zwölf Jahren zur Familie, ist die Zahl der Freistellungstage auf insgesamt 25, für Alleinerziehende auf maximal 50 Arbeitstage pro Jahr begrenzt. Voraussetzung ist, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die das Kind pflegen kann. Außerdem muss der Arzt bescheinigen, dass das Kind betreut werden muss. Weitere Infos auch im Netz unter aok.de/nw, Rubrik ‚Familie‘.

Foto: Wenn das Kind krank ist, dürfen Eltern der Arbeit fernbleiben. Außerdem steht ihnen in vielen Fällen Entgeltfortzahlung oder Kindepflege-Krankengeld zu. AOK/hfr.