Bad Segeberg (em) Die Zeit läuft: Unternehmen, die der Stadt Bad Segeberg bis zum Jahresende nicht die Höhe ihres Umsatzes für das Kalenderjahr 2012 gemeldet haben, müssen mit einer pauschalen Schätzung der Fremdenverkehrsabgabe rechnen. „Je mehr Selbstständige unserem Aufruf folgen, desto gerechter können wir die Lasten der Abgabe verteilen“, sagt Bürgermeister Dieter Schönfeld. Die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg (WKS) empfiehlt allen angeschriebenen Unternehmen und Freischaffenden in der Kreisstadt, die Daten noch vor dem Jahreswechsel einzureichen.
„In einem Gespräch mit dem Bürgermeister haben wir uns davon überzeugt, dass die zusätzliche Belastung für die Unternehmen in einem überschaubaren Rahmen bleibt“, so WKS-Geschäftsführer Ulrich Graumann. Hintergrund ist die gesetzlich geregelte Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe. Rund 100 Bade- und Tourismusorte in Schleswig-Holstein haben entsprechende Gebühren eingeführt. Die hoch verschuldete Stadt Bad Segeberg nimmt die Konsolidierungshilfe des Landes in Anspruch. Dafür muss sie alle Einnahmequellen ausschöpfen. Pro Jahr gibt die Stadt rund 300.000 Euro für die Tourismuswerbung und -infrastruktur aus. Mit der Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe kann die Stadt 70 Prozent der Ausgaben auf Unternehmen umlegen die mittelbar und unmittelbar vom Tourismus profitieren, angefangen bei der Hotellerie über die Gastronomie und den Einzelhandel bis zu Ärzten oder Handwerkern.
Bürgermeister Schönfeld schätzt, dass rund 1.000 Unternehmen einen Anteil leisten müssen. „Viele kleine Betriebe dürften den kritischen Abgabebetrag von fünf Euro gar nicht erreichen. Die Abgabebeträge unter fünf Euro werden wir nicht erheben“, betont Schönfeld. „Für einen großen Teil der Zahlungspflichtigen dürfte sich die Zahlung auf dem Niveau eines Vereinsbeitrages bewegen“, ergänzt er. Es gehe ausdrücklich nicht darum, unbegrenzte Mittel einzunehmen, sondern allein darum, rund 200.000 Euro pro Jahr für die Tourismuswerbung aufzubringen. „Der Wert kann von Jahr zu Jahr um bis zu zehn Prozent schwanken, es entstehen aber auf keinen Fall unübersehbare Risiken für Unternehmen“, sagt der Verwaltungschef und weist ausdrücklich darauf hin, dass jeder Zahlungspflichtige seinen Beitrag auf die Gewerbesteuer anrechnen kann, denn er schmälert den Gewinn.
Unter den gegebenen Umständen plädiert die WKS dafür, dass alle Unternehmen die Stadt bei der Erhebung der Daten zur Berechnung der jeweiligen Pauschale unterstützen. Graumann weiter: „Verwendungszweck und Gesamtsumme der Fremdenverkehrsabgabe sind von der Stadt Bad Segeberg benannt worden. Die Belastung für den einzelnen Betrieb oder Freiberufler bewegt sich auf geringem Niveau und sollte somit akzeptiert werden, um die Zukunftsfähigkeit der Stadt Bad Segeberg zu gewährleisten.“