Bad Segeberg (em) Am Mittwoch, 23. November, wurden in Proben von einem Seeadler im Bereich der Gemeinde Seedorf und einer Graugans im Bereich der Gemeinde Tensfeld im nationalen Referenzlabor „Friedrich-Löffler-Institut (FLI)“ das hochpathogene Influenza A Virus der Suptypen H5N8 nachgewiesen. Weiterhin wurde ein Wildvogel im Kreis Plön aus dem Bereich am Belauer See positiv getestet.

Dies bedeutet, dass die Gemeinden Blunk, Bornhöved, Daldorf, Nehms, Tarbek und Tensfeld und Teile der Gemeinde Seedorf, die sich zurzeit schon im Beobachtungsgebiet befinden, zukünftig im Sperrbezirk gehören. Hierdurch verschmelzen die beiden bestehenden Sperrbezirke rund um Stocksee und rund um die Stadt Bad Segeberg zu einem großen Sperrbezirk. Die Außengrenzen des bisherigen Beobachtungsgebietes bleiben bestehen, erweitern sich somit nicht. In den Restriktionszonen befinden sich 634 Geflügelhaltungen, davon 212 im Sperrbezirk.

Den neuen Zuschnitt der Restriktionszonen werden Sie als Kartenübersicht in der Anlage der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest durch Wildvögel im Kreis Segeberg Festlegung von Sperrbezirken und Beobachtungsgebiet- finden, die heute im Internetportal des Kreises Segeberg unter „Bekanntmachungen“ veröffentlicht werden wird.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass Hunde und Katzen in allen Restriktionszonen (Sperrbezirke und Beobachtungsgebiet) nicht frei umherlaufen dürfen (Anleinpflicht für Hunde). Dies dient dem Schutz vor einer Weiterverbreitung des derzeit grassierenden hochaggressiven Erregers der Geflügelpest. Die Geflügelbestände sind derzeit stark gefährdet. Daher muss jede Maßnahme streng eingehalten werden, durch die das Risiko der Weiterverbreitung des Erregers reduziert werden kann. Grundsätzlich können bei der Feststellung von Verstößen gegen Allgemeinverfügungen Bußgelder bis zu 30.000 Euro verhängt werden.

In den letzten Tagen wurden mehrere hundert Proben im Vorwege der Schlachtung von Wirtschaftsgeflügel aber auch bei verendetem Wirtschaftsgeflügel in den Restriktionszonen gezogen. Alle Proben wurden mit negativem Ergebnis auf die Suptypen H5 bzw. H8 des Influenza A Virus untersucht.

Das Kreisveterinäramt ist zu den üblichen Geschäftszeiten über das Bürgertelefon (Tel.: 0 45 51 951 211) zu erreichen. Sollte außerhalb der Geschäftszeiten die Erreichbarkeit nicht gegeben sein, besteht jederzeit auch die Möglichkeit, das Kreisveterinäramt über den Fund toter Vögel durch die Rettungsleitstelle (Tel.: 112) zu informieren.

Das Kreisveterinäramt bittet dringend zu beachten, dass Höfe, bei denen Verdachtsfälle auftreten, aus Tierseuchenschutzgründen nicht von (unbefugten) Dritten betreten werden. Menschen können das Virus unter den Vögeln weiterverbreiten beispielsweise über Schuhe oder Stiefel, an denen Vogelkot infizierter Tiere haftet. Es müssen strenge Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Der Kreis Segeberg bittet daher alle, sich dieser Verantwortung bewusst zu sein.