Bad Segeberg (em) Die diesjährigen Prüfungen zur Erlangung des 1. Jagdscheines für Bewerber, die im Kreis Segeberg Ihre Hauptwohnung haben, finden voraussichtlich in der Zeit vom 14. April bis zum 2. Mai statt. Die genauen Zeiten und der Ort der Prüfung werden den Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt.

Die Anträge auf Zulassung zur diesjährigen Jägerprüfung sind bis zum 14. März beim Kreis Segeberg, die Landrätin, Untere Jagdbehörde, Hamburger Str. 30, 23795 Bad Segeberg einzureichen.