Bad Segeberg (em) Am Abend des 17. Februar wurde dem Gesundheitsamt der Verdacht auf eine schwere Meningokokken-Erkrankung bei einem 2-jährigen Jungen gemeldet. Das Kind verstarb am Folgetag im Krankenhaus.

Invasive Meningokokken-Erkrankungen können mit unspezifischen Symptomen wie Fieber, Unwohlsein, Müdigkeit oder Erbrechen beginnen. Danach kann sich der Gesundheitszustand innerhalb nur weniger Stunden fatal verschlechtern und durch Organversagen in bis zu einem Drittel der Fälle tödlich enden. Die Übertragung erfolgt über den Nasen-Rachen-Raum durch Tröpfcheninfektion (z.B. Husten oder Niesen). Die Empfänglichkeit für die Erkrankung ist unterschiedlich, unter anderem ist sie altersabhängig und die Gefahr einer Ansteckung ist bei sehr engem Kontakt am größten.

Eine Begegnung von Menschen ohne engen Kontakt führt in der Regel nicht zu einer Ansteckung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsaufsicht haben unverzüglich die notwendigen Ermittlungen und Maßnahmen durchgeführt. Für enge Kontaktpersonen zu einer erkrankten Person wird eine Erkrankungsprophylaxe mit einem Antibiotikum empfohlen. Enge Kontaktpersonen bei erkrankten Kleinkindern sind nach genauer Definition des Robert-Koch-Institutes (RKI) z.B. Haushaltsmitglieder, behandelnde Pfleger und Ärzte sowie Kinder und Beschäftigte derselben Kindergemeinschaftseinrichtung. Das Gesundheitsamt hat gestern die Familie und die besuchte Kindergemeinschaftseinrichtung aufgesucht und die Eltern der anderen Kinder sowie enge Kontaktpersonen informiert.

Die Zusammenarbeit mit den lokalen niedergelassenen, sehr engagierten Kinderärzten und den kinderärztlichen Anlaufpraxen verlief einwandfrei. Die Erkrankungswahrscheinlichkeit ist insgesamt sehr gering. Im Kreis Segeberg werden einzelne invasive Meningokokken-Erkrankungen circa alle 2 bis 3 Jahre registriert. Die empfohlene Antibiotikaprophylaxe ist der Erkrankungsschwere geschuldet, weniger der eher geringen Ansteckungsfähigkeit. Mit Antibiotika versorgte, symptomlose enge Kontaktpersonen können unbesorgt die Kindergemeinschaftseinrichtung oder ihre Arbeitsstätte aufsuchen. Seitens des Gesundheitsamtes wurden alle notwendigen Maßnahmen veranlasst. Von weiteren Erkrankungsfällen in diesem Zusammenhang hat das Gesundheitsamt keine Kenntnis.

Weitere Informationen werden für interessierte Bürgerinnen und Bürger bereitgestellt unter: www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/meningokokken/