Bad Segeberg (em) Führt eine Operation oder eine medizinische Behandlung möglicherweise zu einem Schaden, ist guter Rat erforderlich. Doch wer hilft den Betroffenen in dieser schwierigen Situation? Die Mehrheit der Menschen (77 Prozent) in Schleswig-Holstein wünscht sich von ihrer gesetzlichen Krankenkasse diese professionelle Unterstützung.

Das ergab eine repräsentative Umfrage, deren Ergebnisse die AOK NordWest heute in Bad Segeberg vorstellte. Insgesamt 79 Prozent erwarten Hilfe durch eigene Juristen und Ärzte der Krankenkasse und sogar 88 Prozent halten es für eine „gute oder sehr gute Idee“, wenn die Kasse deshalb sogar einen Prozess führt. „Der Patient darf in dieser Situation nicht allein gelassen werden. Daher unterstützen wir unsere Versicherten mit einer fachkundigen Beratung durch Experten im AOK-Kompetenzcenter Medizin. Damit stärken wir die Rechte der Patienten und profilieren uns als Anwalt unserer Versicherten“, erklärte AOK-Regionaldirektor Gunar Schlage. Vor allem in den operativen Fachrichtungen wie Chirurgie, Orthopädie oder Gynäkologie wird häufig der Vorwurf eines Behandlungsfehlers erhoben.

„Hier sind mögliche Fehler für die Versicherten eher ersichtlich, zum Beispiel bei Lähmungen oder Verbrennungen nach Operationen“, ergänzt AOK-Niederlassungsleiter Holger Vollmers. Seit der Gründung des AOK-Kompetenzcenters vor fast 15 Jahren nutzten rund 3.800 AOK-Versicherte in Schleswig-Holstein das in dieser Form bundesweit einmalige Serviceangebot. Ein Expertenteam aus Medizinern und Juristen im Kompetenzcenter Medizin steht den Betroffenen und deren Angehörigen mit fachkundiger Beratung und praktischer Hilfe zur Seite. Rund 760 vermutete Behandlungsfehler wurden davon bestätigt und weiterverfolgt.

„Dabei haben wir gerichtlich oder im Vergleich mit Haftpflichtversicherern bisher insgesamt 15,3 Millionen Euro erfolgreich durchgesetzt“, so Schlage. In rund 80 Prozent der Fälle wird kein beweisbarer Medizinschaden festgestellt oder es handelt sich um unberechtigte Vorwürfe der Patienten. Hier unterstützt die AOK die Ärzte und sonstigen Behandler bei der Aufklärung der Patienten. In den verbleibenden 20 Prozent ergeben sich allerdings weitere Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler.

In diesen Fällen koordinieren die AOK-Experten zum Beispiel externe Gutachten und bewerten diese, fertigen selbst welche an und stellen diese den Versicherten kostenlos zur Verfügung. Wenn Vergleichsverhandlungen der AOK mit den Haftpflichtversicherern scheitern, wird der Klageweg beschritten. Dabei darf die AOK nur ihre eigenen Ansprüche geltend machen.

Anfallende Anwalts- oder Prozesskosten für ihre Kunden darf die AOK nicht übernehmen. „Allerdings können unsere Versicherten auf die Beweislage im Regressprozess der AOK NordWest zurückgreifen und auf diesem Wege ihr Prozesskostenrisiko bei der Durchsetzung eigener Forderungen wie Schadenersatz oder Schmerzensgeld minimieren“, so Vollmers abschließend.