Bad Segeberg (em) Eine bessere Versorgung von Demenzkranken, die zu Hause gepflegt werden, und mehr Unterstützung für pflegende Angehörige: Das sind die Kernpunkte des neuen Pflegegesetzes, das am 1. Januar in Kraft getreten ist.
Von dem Gesetz profitieren vor allem Menschen mit Demenz und alle anderen Personen mit einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz, die bisher noch keiner Pflegestufe zugeordnet sind, aber dennoch betreut werden müssen (sogenannte Pflegestufe 0). „Ab 1. Januar erhalten sie erstmals Pflegegeld in Höhe von monatlich 120 Euro oder können Sachleistungen in Höhe von 225 Euro pro Monat in Anspruch nehmen“, erklärt AOK-Niederlassungsleiter Holger Vollmers aus Bad Segeberg.
Die neuen Pflegeleistungen stehen ihnen künftig zusätzlich zum Betreuungsgeld von 100 Euro (Grundbedarf) beziehungsweise maximal 200 Euro monatlich bei erhöhtem Bedarf zu. Menschen mit Demenz in den Pflegestufen I und II bekommen ab 2013 ebenfalls höhere Leistungen. So erhöht sich das Pflegegeld in der Pflegestufe I um 70 Euro auf monatlich 305 Euro, in Stufe II um 85 Euro auf monatlich 525 Euro. Wird ein ambulanter Pflegedienst beauftragt, zahlt die gesetzliche Pflegekasse ab 2013 für Demenzkranke in der Pflegestufe I Sachleistungen in Höhe von 665 Euro im Monat (bisher 450 Euro), in der Pflegestufe II sind es monatlich 1.250 Euro (bisher 1.100 Euro). Für pflegebedürftige Menschen mit Demenz in der Pflegestufe III ändert sich hingegen nichts. „Außerdem können pflegende Angehörige leichter eine Auszeit nehmen“, erklärt Vollmers. Denn ab Januar wird das Pflegegeld auch während einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege zur Hälfte weiter gezahlt. Auch werden Pflegezeiten in der Rentenversicherung besser berücksichtigt, um die Altersversorgung Pflegender zu verbessern. Alle Informationen zum neuen Gesetz, zur Pflegeversicherung, aber auch praktische Pflegehandgriffe und Tipps für pflegende Angehörige sind im neuen Pflegeportal der AOK unter www.aok.de/nw Rubrik Gesundheit zu finden.
Foto: Eine bessere Versorgung von Demenzkranken, die zu Hause gepflegt werden, ist ein Schwerpunkt des neuen Pflege-Neuausrichtungsgesetzes.
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