Bad Segeberg (em) Was bereits in vielen europäischen Ländern Pflicht ist, gilt bald auch in Deutschland: Ab dem 1. Juli muss in jedem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug mindestens eine Warnweste mitgeführt werden. Nach einem Unfall oder einer Panne muss das Fahrzeug abgesichert und somit auch verlassen werden dabei schützt eine Warnweste.
Torsten Güldensupp, Leiter der TÜV-STATION Bad Segeberg, weiß um die Gefahren: „Eine Person ohne Warnweste wird von Autofahrern im Dämmerlicht nur bis zu einer Entfernung von ca. 80 Metern vor dem Auto gesehen. Das ist zu wenig, um auf Landstraßen und Autobahnen noch rechtzeitig anzuhalten. Mit Warnweste bekleidet, erkennt man eine Person bereits bei einer Entfernung von über 200 Metern. Durch das Tragen einer Warnweste verbessert man somit die eigene Sicherheit deutlich.“ Gerade bei den dunkleren Tageszeiten sind Autofahrer im Fall einer Panne oder eines Unfalls einer besonderen Gefahr ausgesetzt. Durch das Tragen einer Warnweste können sie sich beim Verlassen des Fahrzeugs zusätzlich absichern. Aus eben diesem Grund ist die Weste eine wichtige Investition in die eigene Sicherheit.
Für die zugelassenen Warnwesten existiert eine europaweit einheitliche Norm mit dem Kontrollzeichen EN 471. Um die Weste im Ernstfall parat zu haben, ist es ratsam, diese im Innenraum und in der Nähe des Fahrersitzes aufzubewahren. Einen weiteren Tipp um Gefahren im Ernstfall zu senken, gibt Güldensupp: „Wir empfehlen nicht nur eine Weste für den Fahrer mitzuführen, sondern eine für jeden Insassen im Auto. Auch sollte man die Weste nicht als eine lästige Pflicht betrachten, sondern als einen Schutzengel für die eigene Sicherheit.“ Deshalb bekommen an der TÜV-STATION Bad Segeberg in der Efeustraße 20 alle Kunden, die sich bis Ende Juni für den TÜV Terminerinnerungsservice anmelden, als Dankeschön eine Warnweste geschenkt.
Das Bad Segeberger TÜV-Team steht den Fahrzeughaltern von montags bis freitags von 7.30 bis 17 Uhr sowie Terminkunden bis Ende Juni jeden Samstag von 7.30 bis 12.30 Uhr zur Verfügung. Ab Juli können sich TÜV-Kunden jeden ersten Samstag im Monat von 7.30 bis 12.30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung an ihre TÜV-STATION wenden.
