Bas Segeberg (em) Eine bekannte Betrugsmasche zieht weiter ihren Weg durch Schleswig Holstein: Kolonnen von Wanderarbeitern mit Wortführern mutmaßlich britischer Herkunft, kontaktieren in jüngerer Zeit vermehrt Bauern- und Reiterhöfe sowie kleinere Familienbetriebe mit dem Angebot, deren Zufahrten oder Betriebsgelände sehr kostengünstig zu asphaltieren. Die Kreisverwaltung Segeberg warnt vorsorglich vor dieser dubiosen Methode.

„Die Masche ist in der Regel immer die Gleiche“, erklärt Ruediger Haß aus dem Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten des Kreises Segeberg. „Wir sind von der Baufirma XYZ und haben da hinten die Straße geteert. Jetzt haben wir noch etwas Teer übrig und können den günstig abgeben.“ - so oder ähnlich klingen die Sprüche, mit denen potenzielle Kunden eingewickelt werden sollen. Bei Einwilligung des Besitzers werden die Betrüger meist sofort tätig. Die Handwerkerleistung wird jedoch unsachgemäß und mit billigsten Materialien fertiggestellt. Nach Beendigung der Arbeiten sind die fahrenden Ko-lonnen mit dem erhaltenen Geld verschwunden. Der Asphalt ist häufig von sehr minderwertiger Qualität und zerbricht be-reits bei der ersten Belastung wieder.

„Nach drei Tagen kam das Gras wieder zwischen den Steinen hervor.“ so eine Betroffene aus dem Kreis Schleswig-Flensburg. In manchen Fällen werde nach dem Abschluss der Arbeit eine Summe gefordert, die den Kostenvoranschlag um ein Vielfaches übertreffe. In vielen Fällen wird die Erwartung der Auftraggeber nicht erfüllt, hinterlassene Firmenanschriften erweisen sich als nicht existent.
Damit nicht auch Sie Opfer der Betrüger werden, beachten Sie folgende Empfehlungen:

• Prüfen Sie eingehend das Angebot. Gehen Sie nie sofort auf das vermeintliche „Schnäppchenangebot“ ein.
• Fragen Sie am besten bei der Verbraucherzentrale oder Handwerkskammer nach.
• Lassen Sie sich nicht auf „Schwarzarbeit“ ein. Mit der Auftragsvergabe begehen Sie möglicherweise auch selbst eine Ordnungswidrigkeit. Und ein Einklagen von Schadenersatz ist nur schwer möglich. Meistens bleibt man auf dem Schaden sitzen.
• Gewähren Sie solchen „Teerkolonnen“ keinen Zutritt zum Anwesen.
• Lassen die vermeintlichen Handwerker nicht von Ihnen ab, verständigen Sie sofort über Notruf die Polizei.

Wer diese Kolonnen bei der Arbeit sieht oder wem solche Aufträge angeboten werden, wird deshalb gebeten, sich beim Ordnungsamt des Kreises zu melden. Hinweise können auch außerhalb der Öffnungszeiten unter der Rufnummer 0 45 51 / 951 992 98 oder per Email an schwarzarbeit@kreis-segeberg.de abgegeben werden.