Bad Segeberg (em) In der Stadt Bad Segeberg wird der Beirat für Menschen mit Behinderungen neu gewählt. Die Wahlzeit entspricht der Wahlzeit der Stadtvertretung.
Wichtige Aufgabe des Beirates für Menschen mit Behinderungen ist, die Interessen der in Bad Segeberg lebenden Menschen mit Behinderungen gegenüber der Stadt wirkungsvoll zu vertreten und darzustellen.

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen wird mindestens viermal im Jahr öffentliche Sitzungen abhalten und nach Bedarf tagen. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen ist unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden.

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen wird aus 11 stimmberechtigten Mitgliedern zusammengesetzt, um Angelegenheiten und Belange der Menschen mit Behinderungen umfassend zu vertreten und zu repräsentieren.

Die 11 Beiratsmitglieder werden sich aus 4 Personengruppen zusammensetzen:

  1. 6 Vertreter*innen von der Gruppe von Menschen mit Behinderungen, mit Wohnsitz in Bad Segeberg
  2. ein/e Vertreter*in von Eltern einer beeinträchtigten Person
  3. ein/e Vertreter*in von Ehepartnern einer beeinträchtigten Person
  4. 3 Vertreter*innen der örtlichen Wohlfahrtsverbände

Das Wahlverfahren regelt die Satzung der Stadt Bad Segeberg für den Beirat für Menschen mit Behinderungen. Die Gruppe der Menschen mit Behinderungen werden von Selbsthilfeorganisationen, Vereinen und Arbeitsgemeinschaften vorgeschlagen oder im Falle der schriftlichen Bewerbung von der Stadtverwaltung ausgewählt und der Stadtvertretung zur Wahl vorgeschlagen.

Menschen mit Behinderungen, die sich in den Beirat wählen lassen wollen, können sich bis zum 17.04.2023, 12.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung bewerben. Bewerbungsbögen sind im Rathaus, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg, im Zimmer 0.17 oder an der Information erhältlich.

Weitere Informationen gibt es in der Stadtverwaltung bei Frau Valerie Vollmar, Tel: 04551-964-352.