Bad Segeberg (em) Die diesjährigen Prüfungen zur Erlangung des 1. Jagdscheines für Bewerberinnen und Bewerber, die im Kreis Segeberg Ihre Hauptwohnung haben, finden voraussichtlich in der Zeit vom 5. April bis zum 15. April statt.
Die genauen Zeiten und der Ort der Prüfung werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt. Die Anträge auf Zulassung zur diesjährigen Jägerprüfung sind bis zum 11. März beim Kreis Segeberg, Der Landrat, Untere Jagdbehörde, Hamburger Str. 30, 23795 Bad Segeberg einzureichen.