Stadtmagazin
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Stadt Bad Segeberg

Haushaltsbefragung zum Mobilitätskonzept SEMOKOplus – bitte noch mitmachen!

Bad Segeberg. Die Haushaltsbefragung zum neuen Mobilitätskonzept stößt auf reges Interesse. Die Stadt würde sich jedoch sehr freuen, wenn sich noch weitere Bürgerinnen und Bürger beteiligen. Aus dem Grund wurde die Befragung bis zum 15. Juli verlängert. Zusätzlich wird der 30. Juni als weiterer Stichtag für die Wegeprotokolle neu angeboten. Die Planer und die Stadt Bad Segeberg bitten um Verständnis, dass die Befragung anspruchsvoll und komplex ist. Es handelt sich um ein über viele Jahre bewährtes Verfahren, das im gesamten Bundesgebiet in zahlreichen Städten und Gemeinden eingesetzt wird — auch im Rahmen der bundesweiten Studie „Mobilität in Deutschland“ (MiD). Für eine zukunftsorientierte Mobilitätsplanung, die die tatsächlichen Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt, sind entsprechend detaillierte Daten zum Mobilitätsverhalten erforderlich. Gleichzeitig ermöglicht dieses Vorgehen einen Vergleich mit bundesweiten Mobilitätsdaten. „
25.06.2026
Stadt Bad Segeberg

Digitaler Frischekick: Neue Tourismus-Webseite der Stadt Bad Segeberg

Bad Segeberg. Die Tourist-Info der Stadt Bad Segeberg präsentiert sich ab sofort mit einem neuen digitalen Gesicht. Sie hat ihren Webauftritt grundlegend modernisiert und bietet unter der bekannten Adresse badsegeberg-tourismus.de nun ein zeitgemäßes Nutzererlebnis. Neben den Highlights der Kalkbergstadt stehen Service-Themen im Fokus: Gäste können Prospekte direkt nach Hause bestellen, eine passende Unterkunft oder ein Erlebnis buchen oder sich im umfangreichen Veranstaltungskalender über aktuelle Termine informieren. Der Online-Veranstaltungskalender bietet nun einen unkomplizierten Service für Vereine, Gastronomen, Kulturschaffende und alle weiteren Event-Anbieter: Ab sofort können eigene Veranstaltungen über ein neues Online-Formular unter badsegeberg-tourismus.de/events ganz einfach und kostenlos eingetragen werden. So einfach funktioniert es: Über den Button „Veranstaltung eintragen“ lässt sich das Formular ohne vorherige Anmeldung ausfüllen. N
20.05.2026
Kreis Segeberg

Jugendliche wünschen sich digitale Hilfe bei Suchtproblemen

Kreis Segeberg. Bei „Jugend im Kreistag“ (JiKT) im vergangenen November hat sich eine Gruppe mit dem Thema „Realität statt Rausch“ beschäftigt. In der Diskussion wurde deutlich, dass sich viele Jugendliche mehr digitale Aufklärung und schnelle Hilfe bei Suchtproblemen wünschen. Besonders wichtig ist dabei eine niedrigschwellige Unterstützung über das Smartphone.  Der Jugend-Kreistag beschloss deshalb, dass die Kreisverwaltung prüfen soll, ob es Apps gibt, die Jugendlichen in schwierigen Situationen helfen können. Gewünscht waren Anwendungen mit Tipps zum Umgang mit Suchtdruck sowie einer Notfallfunktion, über die schnell Kontakt zu Jugend- und Suchtberatungsstellen aufgenommen werden kann.  Der Fachdienst Sozialpsychiatrie und Gesundheitsförderung des Kreises hat nun passende Angebote ermittelt. Zwei Apps erfüllen die gewünschten Funktionen und werden auch vom zuständigen Kreisausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit (OVG) und dem Kreistag be
27.03.2026
Senioren-Union Segeberg

„Bargeld ist gedruckte Freiheit und soziale Teilhabe“

Bad Segeberg. Die Senioren-Union stellt sich voll und ganz hinter die aktuellen Forderungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands zur Sicherung der Bargeldzahlung.  Angesichts der zunehmenden „Digitalisierung durch die Hintertür“ im Einzelhandel und bei öffentlichen Dienstleistungen warnt die Senioren-Union vor einer schleichenden Ausgrenzung älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger. „Bargeld ist für viele Seniorinnen und Senioren nicht nur ein gewohntes Zahlungsmittel, sondern ein Garant für Unabhängigkeit, Kostenkontrolle und Schutz der Privatsphäre“, erklärt die Kreisvorsitzende der Senioren-Union Ursula Michalak. „Dass immer mehr Geschäfte und sogar öffentliche Kassen die Annahme von Münzen und Scheinen verweigern oder an SB-Kassen nur noch Karten akzeptieren, ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die nicht jeden Schritt digital abwickeln können oder wollen.“ Die Senioren-Union unterstützt insbesondere die Forderung nach einer gesetzlichen
14.01.2026
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg

Aufbewahrungsfristen -Was darf weg, was muss aufbewahrt werden?

Neumünster/Kreis Segeberg Zum Jahresbeginn steht bei vielen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen das Aufräumen von Akten an – ob in Papierform oder digital. Doch nicht alles sollte vernichtet oder gelöscht werden. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster/Segeberg erklärt, welche gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelten und welche Aufbewahrung auch aus persönlichen Gründen sinnvoll ist. Für Selbstständige und Gewerbetreibende sind die Aufbewahrungspflichten eindeutig geregelt. Geschäftsunterlagen müssen in der Regel zwischen sechs und zehn Jahren aufbewahrt werden. Die Frist beginnt jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung vorgenommen, das Inventar oder der Jahresabschluss erstellt, ein Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder versendet oder ein Buchungsbeleg entstanden ist. Auch Privatpersonen können verpflichtet sein, bestimmte Unterlagen aufzubewahren. Eine zweijährige Aufbewahrungsfrist gilt für Steuer
07.01.2026
Kreis Segeberg

Kreis Segeberg eröffnet erstes digitales Bürgerbüro in Schleswig-Holstein

Kreis Segeberg. Als erste Verwaltung in Schleswig-Holstein eröffnet der Kreis Segeberg am Dienstag, 30. September, ein digitales Bürger*innenbüro. In der Zukunft können dann immer mehr Behördengänge via persönlicher Videosprechstunde erledigt werden. Dafür wird lediglich ein internetfähiges Endgerät mit Kamera und Mikrofon benötigt. Zum Beispiel ein Smartphone, Tablet oder Laptop. Den Anfang macht zunächst der Antrag auf Schüler*innen-Bafög. „Damit schlägt der Kreis ein neues Kapitel in der modernen und bürger*innennahen Verwaltung auf“, freut sich Stephanie Viktorin, Projektverantwortliche beim Kreis.  Bafög für schulische Ausbildungen wird gewährt, wenn Auszubildenden die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Das Bafög ermöglicht Schüler*innen, die Ausbildung an einer beruflichen oder weiterführenden Schule zu ergreifen, die ihren Neigungen entspricht – auch wenn die Elter
27.09.2025

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