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Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Behandlung am Lebensende: BGH hebt Totschlagsurteil gegen Kardiologen teilweise auf
Bad Segeberg. Entscheidungen am Lebensende gehören zu den schwierigsten Situationen in Medizin, Familie und Recht. Angehörige hoffen auf Hilfe, Ärzte müssen unter großem Druck handeln, Patienten können sich häufig nicht mehr selbst äußern. Wenn dann der Vorwurf entsteht, eine medizinische Maßnahme habe den Tod nicht nur begleitet, sondern gezielt herbeigeführt, wird aus einer menschlich belastenden Situation schnell ein strafrechtlicher Fall.
Der Bundesgerichtshof hat am 12. Juni 2026 über ein Verfahren gegen einen Kardiologen der Berliner Charité entschieden. Das Landgericht Berlin I hatte den Arzt wegen Totschlags in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der BGH hat das Urteil auf die Revision der Staatsanwaltschaft weitgehend aufgehoben. Die Revision des Angeklagten blieb dagegen ohne Erfolg.
Der Fall zeigt, wie genau Strafgerichte prüfen müssen, wo palliative Behandlung endet und strafbare Tötung beginnt.
Worum ging e
16.06.2026
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Strafverfahren ohne Urteil – Welche Möglichkeiten gibt es?
08.05.2025
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Steuerhinterziehung – Was ist das eigentlich und wie läuft ein Steuerstrafverfahren ab?
11.12.2024
Rackowlaw - Rechtsanwaltskanzlei Alexander-Georg Rackow
Die wichtigsten Unterschiede zwischen Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht
14.10.2024
Kreis Segeberg
Neuausrichtung des Rettungsdienstes
Bad Segeberg (em) Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 7. Dezember seinen Beschluss zur Neuausrichtung des Rettungsdienstes aus dem vergangenen Jahr bestätigt.
Vor ziemlich genau einem Jahr, am 8. Dezember 2016, hatte der Kreistag beschlossen, dass die Zusammenarbeit mit den bisherigen Leistungserbringern im öffentlichen Rettungsdienst fristgerecht zum 31. Dezember 2018 zu beenden und Verhandlungen zum Beitritt zur Rettungsdienstkooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH gGmbH) aufzunehmen sind. Daraufhin haben die beiden bisherigen Leistungserbringer, der Verein für Krankentransporte, Behinderten- und Altenhilfe (KBA) sowie das Deutsche Rote Kreuz (DRK), Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig erhoben: gegen die Beendigung der Durchführungsverträge, gegen den Beitritt des Kreises Segeberg zur RKiSH sowie gegen die Vergabe des Rettungsdienstes an die Rettungsdienstkooperation.
„Das Verwaltungsgericht Schleswig hat in einer mündlichen Verhandlung sowie in den mittl
08.12.2017
TÜV NORD
Wertgutachten: Klarheit bei Gebrauchtwagen und Oldtimern
Bad Segeberg (em) Nichts ist ärgerlicher als nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens oder Oldtimers festzustellen, dass man zu viel bezahlt hat. Das liegt häufig an fehlendem Fachwissen und nicht sofort ersichtlichen Mängeln.
Der wahre Zustand und damit der Wert eines Fahrzeugs sind nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Der Verschleiß eines Teils im Inneren des Fahrzeugs kommt oft erst bei genauerer Untersuchung oder, wenn es kaputt ist, ans Licht. Für eine verlässliche Auskunft sollte man daher schon im Vorfeld auf das Urteil eines unabhängigen Sachverständigen vertrauen. Björn Seelig, Teamleiter bei TÜV NORD und zuständig für den Standort Bad Segeberg weiß, wann sich professionelle Unterstützung lohnt.
Gebrauchtwagen: Keine bösen Überraschungen
Immer häufiger wechseln gebrauchte Fahrzeuge in Deutschland den Besitzer. Laut einer aktuellen Statistik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) wurden 2016 rund 7,4 Millionen Gebrauchtwagen nachgefragt. Dami
04.09.2017
CDU
Kitas fördern – Eltern und Kommunen entlasten
Kreis Segeberg (em) Sperrfrist Redebeginn In keinem anderen Bundesland müssen die Eltern von kleinen Kindern im Alter von ein bis sechs Jahren im Schnitt so hohe Kosten für die Kita-Betreuung bezahlen wie in Schleswig-Holstein. Wohl in keinem anderen Bundesland sind die Vorschriften für die Träger zur Finanzierung und zur Abrechnung von Zuschüssen für die Kitas so kompliziert wie in Schleswig-Holstein. Das sagen die Träger und die Kommunen im Land:
„Bitte keine neuen Spezialförderungen mehr, die jeweilige Abrechnung und Umverteilung ist so kompliziert“, heißt es. „Wie ist der aktuelle IST-Zustand im Land? Wir finden hier Elementargruppenbeiträge und Krippenbeiträge in einer enormen Bandbreite vor. Von rund 130 Euro bis hin zu über 600 Euro im Monat ist alles möglich und real. Das ist ein Zustand, der aus unserer Sicht so nicht akzeptiert werden darf und das wollen wir grundlegend ändern. Unsere bisherige Kita- Finanzierung ist geprägt von einer Vielzahl vo
21.07.2017
